Informationen für ukrainische Geflüchtete

Welche sonstigen Leistungen gibt es?

Leistungen für Kinder und Jugendliche

Bildung und Teilhabe:
Kinder und Jugendliche können bei Kindergarten- oder Schulbesuch weitere Leistungen erhalten.
Es gibt Anträge auf „Bildung und Teilhabe“ für Schülerbeförderung, Mittagessen, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Lernförderung sowie Klassenfahrten.
Außerdem wird zum Schulbeginn und zum zweiten Schulhalbjahr der Schulbedarf ausgestellt.
Die Anträge können Sie bei dem jeweiligen Leistungsträger stellen.

Leistungen bei Schwangerschaft

Bei Schwangerschaft haben Sie Anspruch auf zusätzliche Leistungen, z. B. Bekleidung für Mutter und Kind etc.Wenden Sie sich zur Antragsstellung bitte an die Leistungssachbearbeitung.
Ebenso können Sie zusätzliche Leistungen bei der „Mutter und Kind“ – Bundesstiftung stellen. Hierfür müssen Sie Ihren Leistungsbezug nachweisen und bereits einen Mutterpass haben.  
Bei Fragen rund um die Schwangerschaft wenden Sie sich an die Schwangerschaftsberatung der CARITAS:

Anschrift:
Caritas-Zentrum Göppingen
Ziegelstraße 14
73033 Göppingen
Kontakt: Caritas Fils-Neckar-Alb - Katholische Schwangerschaftsberatung

Leistungen für Eltern und Alleinerziehende

Eltern und Alleinerziehende können zusätzliche Leistungen bei der Bundesstiftung Mutter und Kind stellen. Hierfür müssen Sie Ihren Leistungsbezug nachweisen und bereits einen Mutterpass haben.  

Elterngeld

Voraussetzung ist eine vorliegende Fiktionsbescheinigung.
Wenn Sie ein Kind im Alter von bis zu zwei Jahren haben, so müssen Sie einen Antrag auf Elterngeld stellen. Dieses Geld wird beim zuständigen Leistungsträger angerechnet, Sie bekommen dementsprechend weniger Leistungen. Der zuständige Leistungsträger wird Sie dazu auffordern, einen Antrag zu stellen. Bei Elterngeld handelt es sich um vorrangige Leistungen.
 
Anschrift:
L-Bank
Familienförderung
76113 Karlsruhe

Download: Antrag Elterngeld (366,2 KB) 
(Antrag der L-Bank. Für die Barrierefreiheit übernehmen wir daher keine Gewähr.)

Unterhaltsvorschuss

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht nur, wenn die Trennung der Eltern freiwillig ist (bspw. Scheidung).

Kindergeld

Voraussetzung ist eine vorliegende Fiktionsbescheinigung.
Sie haben Anspruch auf Kindergeld für alle Kinder unter 18 Jahren. Der Anspruch gilt auch für volljährige Kinder die zum ersten Mal eine Schul-, Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren (bis 25 Jahre). Dieses Geld wird beim zuständigen Leistungsträger angerechnet, Sie bekommen dementsprechend weniger Leistungen. Der zuständige Leistungsträger wird Sie dazu auffordern, einen Antrag zu stellen. Bei Kindergeld handelt es sich um vorrangige Leistungen.
 
Anschrift:
Familienkasse
Bleichstr. 12
73037 Göppingen

Download:

(Anträge der Bundesagentur für Arbeit (BA). Für die Barrierefreiheit übernehmen wir daher keine Gewähr.)

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete haben Anspruch auf Kindergeld, wenn die Eltern verstorben oder verschollen sind.