Notbekanntmachung vom 20.01.2022

Das Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt - macht als zuständige Behörde gemäß § 17a Absatz 1 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung-CoronaVO) vom 15. September 2021 in der ab 12. Januar 2022 geltenden Fassung bekannt:

Amtliche Bekanntmachung Landratsamt Göppingen

Die bestehende Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) lag an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, am 19. Januar 2022 und am 20. Januar 2022, während der Geltung der Maßnahmen der Alarmstufe II im Landkreis Göppingen bei mindestens 500. Maßgeblich für diese Bekanntmachung ist der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Inzidenzwert. Damit gelten die Regelungen des § 17a Absatz 2 CoronaVO gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 CoronaVO ab dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag, demnach ab Freitag, den 21. Januar 2022. Hinweis:Nicht-immunisierten Personen ist ab diesem Zeitpunkt der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen einer der in § 17a Absatz 2 Satz 1 CoronaVO aufgezählten triftigen Gründe oder der in § 17a Absatz 2 Satz 2 genannten Ausnahmen gestattet.
Göppingen, den 20. Januar 2022 gez.Edgar WolffLandrat

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