Notbekanntmachung vom 08.06.2021

Das Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt - macht gemäß § 4 Absatz 4 der Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule) als zuständige Behörde bekannt:

Amtliche Bekanntmachung Landratsamt Göppingen

Die Sieben-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner wurde am 08. Juni 2021 im Landkreis Göppingen an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten. Maßgeblich für diese Bekanntmachung ist der vom Robert-Koch-Institut unter www.rki.de/inzidenzen veröffentlichte Inzidenzwert.
 
Damit tritt ab dem 10. Juni 2021 im Landkreis Göppingen, die Rechtswirkung des § 7 Absatz 1 Nummer 4 CoronaVO Schule ein, womit an allen Schulen im Landkreis unabhängig von Klassen- oder Gruppenverband fachpraktischer Sportunterricht jeglicher Art, unter den Bedingungen und Regelungen des § 7 CoronaVO Schule, zulässig ist.
 
Göppingen, den 08. Juni 2021
 
gez.

Edgar Wolff
Landrat

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