Notbekanntmachung vom 06.07.2021

Das Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt - macht gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 1 und Absatz 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung-CoronaVO) vom 25. Juni 2021 als zuständige Behörde bekannt:

Amtliche Bekanntmachung Landratsamt Göppingen

Die Sieben-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner liegt am 06. Juli 2021 im Landkreis Göppingen an 5 aufeinanderfolgenden Tagen bei höchstens 10 Neuinfektionen. Maßgeblich für diese Bekanntmachung ist der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Inzidenzwert. Damit treten die Rechtswirkungen der Inzidenzstufe 1 im Landkreis Göppingen am 07. Juli 2021 in Kraft.  Göppingen, den 06. Juli 2021 gez.Edgar WolffLandrat

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