Notbekanntmachung vom 06.06.2021
Das Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt - macht gemäß § 21 Absatz 9 Satz 1 und Absatz 9a der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung-CoronaVO) als zuständige Behörde bekannt:

Die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner wurde am 27. Mai 2021 im Landkreis Göppingen erstmalig unterschritten und liegt seither ununterbrochen unter dieser Schwelle. Maßgeblich für diese Bekanntmachung ist der vom Robert-Koch-Institut unter www.rki.de/inzidenzen veröffentlichte Inzidenzwert. Die Rechtswirkungen der Regelungen des § 21 Absatz 5 Satz 3 CoronaVO treten damit gemäß § 21 Absatz 9a CoronaVO am 07. Juni 2021 ein. Damit gelten ab dem 07. Juni 2021 im Landkreis Göppingen die Regelungen und Öffnungsstufen des § 21 Absatz 1 bis 3 sowie Absatz 5 der CoronaVO in der ab 07. Juni 2021 geltenden Fassung. Göppingen, den 06. Juni 2021 gez.
Edgar WolffLandrat
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