Landratsamt veröffentlicht Notbekanntmachung
Lockerungen: Einzelhandel kann ab Montag öffnen
Pressemitteilung 07.03.2021 - Entsprechend der Corona-Verordnung des Landes in der Fassung von 7. März hat das Gesundheitsamt festgestellt, dass die Erhöhung der Inzidenz auf über 50/100.000 Einwohner nicht durch eine Diffusität des Infektionsgeschehens verursacht ist, sondern dass der Anstieg der Fallzahlen im Wesentlichen durch Ausbruchsgeschehen (u.a. Pflegeheim, Kindergarten, Großfamilie) verursacht wurde. Aufgrund dieser Sachlage bewertet das Gesundheitsamt das Infektionsrisiko im Landkreis Göppingen derzeit analog einer Inzidenz von unter 50/100.000 Einwohner.
Dementsprechend können beispielsweise Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkte – entsprechend der in der Corona-Verordnung festgelegten Hygiene- und Abstandsregelungen und Beschränkungen der Kundenanzahl – wieder öffnen. Der Betrieb von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten ist ebenfalls wieder gestattet.
Diese Lockerungen sind vom Infektionsgeschehen im Landkreis Göppingen, welches vom Gesundheitsamt täglich neu bewertet wird, abhängig. Bei einem überwiegend diffusen Infektionsgeschehen und einer Inzidenz von über 50/100.000 Einwohnern müssen die infektionsschützenden Maßnahmen gemäß der Coronaverordnung wieder verschärft werden.
Hier finden Sie die vollständige Notbekanntmachung des Landratsamtes Göppingen.