Gehölzschonzeit vom 01.03. bis 30.09.
Pressemitteilung, 23.02.2023 - Am 1. März beginnt die gesetzlich vorgeschriebene Gehölzschonzeit. Sie dauert bis zum 30. September.
Am 1. März beginnt die gesetzlich vorgeschriebene Gehölzschonzeit. Sie dauert bis zum 30. September. In dieser Sommerpause dürfen
- Bäume außerhalb des Waldes, außerhalb von Kurzumtriebsplantagen und außerhalb gärtnerisch genutzter Grünflächen,
- Hecken,
- lebende Zäune,
- Gebüsche,
- andere Gehölze,
- sowie Röhrichte
nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Durch diese Maßnahme soll die im Frühling erwachende Tierwelt, insbesondere die Vögel, die ihr Brutgeschäft beginnen, aber auch Wildbienen und andere Insekten, die diese Lebensräume bewohnen, geschützt werden. Nicht von dieser zeitlichen Vorgabe berührt sind u. a. die üblichen Pflegeschnitte bei Obstbäumen und streng formgeschnittene Gartenhecken.
Alte Bäume mit Höhlen und starkem Totholz sowie ausgewiesene Naturdenkmale stehen unbhängig von der Gehölzschonzeit ganzjährig unter besonderem Schutz, da sie wichtigen Wohnraum für Vögel, Fledermäuse, Hornissen, Holzkäfer und andere geschützte Tiere bieten.
Kontakt
Umweltschutzamt
Telefon: 07161 202-2261
E-Mail: umweltschutzamt@lkgp.de