Erneute Klarstellung: Keine Verbrennung von radioaktivem Abfall und frei gemessenen Abfällen im MHKW Göppingen

Pressemitteilung 24.05.2019 - Auf Grund der aktuellen Berichterstattung in der Tagespresse sowie einer gestern (21.05.2019) eingegangenen Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Göppingen stellt der Landkreis Göppingen erneut Folgendes klar: Radioaktive Stoffe unterliegen dem Atom- und Strahlenschutzrecht. Eine Verbrennung radioaktiver Abfälle in für Siedlungsabfällen genehmigten Verbrennungsanlagen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für das Müllheizkraftwerk Göppingen (MHKW).

Radioaktive Abfälle aus Kernkraftwerken unterliegen daher nicht dem Abfallrecht. Selbst die Anwendung des Abfallrechts unterstellt, wären solche Stoffe dann grundsätzlich gefährliche Abfälle. Solche gefährlichen Abfälle sind nach dem Entsorgungsvertrag zwischen dem Landkreis und der Betreiberin des MHKW, der EEW Energy from Waste Göppingen GmbH (EEW), als auch nach der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart von der thermischen Verwertung im MHKW ausgeschlossen.
Befürchtungen der Bürgerinitiative Müllkonzept-Göppingen sowie der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen, dass radioaktive Abfälle im MHKW Göppingen verbrannt werden könnten, sind daher völlig unbegründet.
 
Bei Materialien aus Kernkraftwerken, die von der zuständigen Atomaufsichtsbehörde, dem Umweltministerium Baden-Württemberg, durch das komplexe Verfahren der sogenannten “Freigabe” nach Strahlenschutzrecht in das Regime des Abfallrechts überführt werden, handelt es sich nicht mehr um radioaktive Stoffe im Sinne des Strahlenschutzrechts. Eine strahlenschutzrechtliche Überwachung ist dann nicht mehr notwendig. Für das MHKW Göppingen gilt, dass auch zur Beseitigung in einem MHKW freigegebene Abfälle (spezifische Freigabe) dort aber nicht thermisch verwertet, das heißt, verbrannt werden. Das war bisher nicht der Fall und dies wird auch für die Zukunft ausgeschlossen.
 
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat dem Landkreis Göppingen bestätigt, dass nur ein ganz kleiner Teil der Gesamtmasse eines Atomkraftwerks zur Beseitigung in einer Verbrennungsanlage spezifisch freigegeben wird. Bevor diese Freigabe jedoch geschieht, wird vom entsprechenden Betreiber der Verbrennungsanlage eine Einverständniserklärung sowohl allgemein als auch chargenspezifisch eingeholt. Bei der Betreiberin des MHKW Göppingen wurden solche Einverständniserklärungen zu keiner Zeit seitens des Betreibers eines Kernkraftwerks oder einer kerntechnischen Anlage angefragt und folglich auch von der EEW nicht abgegeben. Die Betreiberin hat zwischenzeitlich gegenüber dem Landkreis Göppingen auch schriftlich bestätigt, dass sich an dieser Handhabung nichts ändern wird.
 
Daher hat der Landkreis Göppingen auch kein Verständnis für die besonders durch die Bürgerinitiative geäußerten Zweifel an der Zuverlässigkeit der Betreiberin. Neben der allgemeinen Kontrolle des MHKW durch das Regierungspräsidium Stuttgart und der Kontrolle spezifisch freigegebener Abfälle durch das Umweltministerium erfolgt eine Überprüfung der Einhaltung der Zusagen der Betreiberin auch durch den Landkreis Göppingen beispielsweise über die Möglichkeit der Berichterstattung der EEW zum Anlagenbetrieb im Umwelt- und Verkehrsausschuss des Kreistags. Auch über den Beirat des MHKW, in dem unter anderem die Stadt Göppingen einen Sitz hat, ist eine entsprechende Kontrolle möglich.
 
Mit dem gewährleisteten Ausschluss radioaktiven sowie spezifisch frei gegebenen Abfalls von der thermischen Verwertung im MHKW Göppingen ist der Schutz der Bevölkerung im Landkreis Göppingen sichergestellt.
 
Der geforderte und noch weiter gehende Ausschluss sonstigen Abfalls aus Landkreisen mit Kernkraftstandorten ist fachlich zum Schutz der Bevölkerung nicht begründbar. Ein solcher Ausschluss würde zum Beispiel Siedlungsabfall, Hausmüll oder Gewerbeabfall betreffen und somit dem Ziel interkommunaler Zusammenarbeit in der Abfallwirtschaft zuwider laufen.
 
 
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