Informationen für ukrainische Geflüchtete

Darf ich zum Arzt gehen?

Nachdem Sie einen Antrag auf Asylbewerberleistungen gestellt haben, dann haben Sie Anspruch auf Gesundheitsversorgung.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Arzt bevor Sie zu ihm gehen (außer in einem Notfall)!

Besondere Behandlungen müssen im Vorfeld durch die jeweilige Leistungssachbearbeitung bewilligt werden.

Krankenscheine (bei Erhalt von Asylbewerberleistungen)

Sie erhalten von der Leistungsabteilung Krankenscheine. Damit können Sie beispielsweise zum Hausarzt gehen, Schutzimpfungen erhalten (z. B. Masern, Corona) und bekommen Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt.
Sie können die Krankenscheine entweder persönlich abholen oder Sie erhalten diese mit der Post zugeschickt (nach vorheriger Absprache). Diese bekommen Sie immer quartalsweise (Januar - März / April - Juni / Juli - September / Oktober - Dezember).

  • Einen blauen Krankenschein geben Sie bei einem Hausarzt oder Kinderarzt ab. Wenn Sie zu einem Facharzt gehen müssen (z. B. Frauenarzt, Augenarzt, Hautarzt, Psychologe), bekommen Sie von Ihrem Hausarzt oder Kinderarzt eine Überweisung.
  • Mit dem pinkfarbigen Krankenschein können Sie zum Zahnarzt gehen.

Krankenversicherung (bei Erhalt von SGB II- oder SGB XII-Leistungen)

Wenn Sie nun Leistungen vom Jobcenter oder Sozialhilfe erhalten, so können Sie eine Krankenversicherung abschließen. Der Leistungsträger übernimmt die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können die Krankenversicherung frei wählen.
 
Sie erhalten nach Anmeldung von der Versicherung eine Bescheinigung, die Sie beim Jobcenter zur Unterzeichnung einreichen müssen. Damit bestätigt das Jobcenter die Übernahme der Versicherungsbeiträge. Sobald eine Mitgliedsbescheinigung vorliegt reichen Sie eine Kopie davon beim Leistungsträger ein.
 
Die Sozialhilfe übernimmt die Anmeldung bei der Krankenkasse für Sie.
 
Die Versicherung beginnt zum gleichen Tag wie der Wechsel zum Leistungsträger erfolgt (SGB II oder SGB XII).

Psychologische Unterstützung

Das Klinikum Christophsbad bietet jeden Freitag von 13:00 bis 14:00 Uhr eine offene Sprechstunde zur psychologischen Unterstützung bei Verdacht auf Traumatisierung oder andere psychische oder neurologische Störungen an. Dieses Angebot steht jedem geflüchteten Kind und Erwachsenen aus der Ukraine offen:
 
Klinikum ChristophsbadKlinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie (Haus 25)Faurndauer Straße 6 – 2873035 Göppingen
Telefon: 07161 601-8440
Sprechstunde für Ukraine-Flüchtlinge