Notbekanntmachung Inzidenzfeststellung IfSG vom 23.04.2021
Wichtiger Hinweis: Gemäß § 77 Abs. 6 S. 3 in Verbindung mit § 28b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz – IfSG ergeht folgende Bekanntmachung:

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Göppingen stellt fest, dass das Robert-Koch-Institut an den drei unmittelbar vor dem 23. April 2021 liegenden Tagen für den Landkreis Göppingen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 165 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner veröffentlicht hat.
Nach § 77 Abs. 6 S. 2 Infektionsschutzgesetz – IfSG kommen damit im Landkreis Göppingen ab dem 24. April 2021 die für Sieben-Tage-Inzidenzwerte von mehr als 100, 150 und 165 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner geltenden Regelungen des
§ 28b Infektionsschutzgesetz – IfSG unmittelbar und uneingeschränkt zur Anwendung.
Göppingen, den 23.04.2021
Gez.
Edgar Wolff
Landrat