Amtliche Bekanntmachung vom 28.07.2021

Das Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt - macht als zuständige Behörde gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung-CoronaVO) vom 25. Juni 2021 in der ab 26. Juli 2021 geltenden Fassung gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 und § 1 Absatz 1 Satz 2 DVO LKrO in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Satzung über öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Göppingen bekannt:

Amtliche Bekanntmachung Landratsamt Göppingen

Die Sieben-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner liegt am 28. Juli 2021 im Landkreis Göppingen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bei über 10 Neuinfektionen. Maßgeblich für diese Bekanntmachung ist der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Inzidenzwert. Damit liegen die Voraussetzungen für die Inzidenzstufe 2 nach § 1 Absatz 2 Nr. 2 CoronaVO im Landkreis Göppingen vor. Die Regelungen der Inzidenzstufe 2 gelten gemäß § 1 Absatz 3 Satz 2 CoronaVO ab dem auf diese ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag, demnach ab Samstag, den 31. Juli 2021. Göppingen, den 28. Juli 2021  gez.
Edgar WolffLandrat

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