Notbekanntmachung vom 27.01.2022

Das Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt - macht als zuständige Behörde gemäß § 17a Absatz 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung-CoronaVO) vom 15. September 2021 in der ab 27. Januar 2022 geltenden Fassung bekannt:

Amtliche Bekanntmachung Landratsamt Göppingen

Die bestehende Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) lag an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, während der Geltung der Maßnahmen des § 17a Absatz 2 CoronaVO, im Landkreis Göppingen bei weniger als 1.500. Maßgeblich für diese Bekanntmachung ist der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Inzidenzwert. Damit treten die Rechtswirkungen der Maßnahmen des § 17a Absatz 2 CoronaVO gemäß § 17a Absatz 3 Satz 2 CoronaVO ab dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag, demnach ab Freitag, den 28. Januar 2022 außer Kraft. Göppingen, den 27. Januar 2022 gez.Edgar WolffLandrat

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