Notbekanntmachung vom 26.11.2021

Das Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt - macht als zuständige Behörde gemäß § 17a Absatz 1 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung-CoronaVO) vom 15. September 2021 in der ab 24. November 2021 geltenden Fassung bekannt:

Amtliche Bekanntmachung Landratsamt Göppingen

Die bestehende Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) lag an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, am 25. November 2021 und am 26. November 2021, während der Geltung der Maßnahmen der Alarmstufe II im Landkreis Göppingen bei mindestens 500. Maßgeblich für diese Bekanntmachung ist der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Inzidenzwert. Damit gelten die Regelungen des § 17a Absatz 2 und Absatz 3 CoronaVO gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 CoronaVO ab dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag, demnach ab Samstag, den 27. November 2021. Hinweis: Eine genaue Auflistung der Regelungen kann § 17a Absatz 2 und 3 CoronaVO entnommen werden.  Göppingen, den 26. November 2021   gez.Edgar WolffLandrat

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