Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendtreffs und Jugendhäuser
Offene Jugendarbeit bietet einen Raum, in dem soziales Wachsen und Experimentieren leitend ist; ein Raum welcher von Freiwilligkeit und Offenheit, Fehlerfreundlichkeit und der Anerkennung von Eigensinn geprägt ist.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit begleitet und fördert Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Selbständigkeit. Dabei setzt sie sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche im Gemeinwesen partnerschaftlich integriert sind, sich wohl fühlen und an den Prozessen unserer Gesellschaft mitwirken.
Plakat
Plakat "Jugendhaus, Wer hat der kann" als PDF-Datei (1,908 MB)
Jugendhäuser und Jugendtreffs im Landkreis Göppingen
- Jugendraum Albershausen
- Jugendhaus BO in Bad Boll
- Jugendhaus in Böhmenkirch
- Jugendhaus E3 in Ebersbach
- Jugendhaus Nonstop und Jugendhaus Talx in Eislingen
- Jugendhaus Tälesbahnhof und Jugendhaus Maikäferhäusle in Geislingen/ Steige
- Informationen zu den Jugendeinrichtungen in der Stadt Göppingen: Jugendhaus Matrix, Jugendtreff Moccalino (Jebenhausen), Kinder- und Jugendtreff Freihofstraße, Freizi (GP-Bergfeld), Jugendtreff Faurndau, Haus der Jugend, Jugendtreff Boje, Jugendmedientreff Grotte, Jugendraum Underground (GP-Bartenbach), Jugendraum Ursenwang, Aktivspielplatz Ursenwang
- Jugendhaus Heiningen
- Jugendhaus K-City in Kuchen
- Jugendtreff in Rechberghausen
- Jugendraum Nightlife in Salach
- Jugendraum in Schlierbach
- Jugendhaus in Süssen
- Jugendhaus in Uhingen
- Jugendraum in Wäschenbeuren
- Jugendhaus Zell u.A.
Besondere Themen
Arbeitskreis Offene Jugendarbeit
Arbeitskreis Offene Jugendarbeit
Der Arbeitskreis hat sich zum Ziel gesetzt die Offene Jugendarbeit zu begleiten und inhaltlich weiter zu entwickeln.
Dort werden unter anderem auch die Fragen behandelt nach
- Jugendbeteiligung (gemäß §41a GemO)
- Sozialraumorientierung
- aufsuchender Jugendarbeit
- Offener Kinderarbeit
- Kooperationen und Netzwerken
- Wirkung der Offenen Jugendarbeit
Selbstverwaltete Jugendarbeit
Selbstverwaltete Jugendarbeit
Kinder- und Jugendlichen die Möglichkeit einzuräumen selbstbestimmt (in gesellschaftlicher Mitverantwortung) die Initiative zu übernehmen um Angebote zu erstellen die sich auch in Geselligkeit, Spiel und Erholung auszeichnen ist ein Wesenszug der ehrenamtlichen selbstverwalteten Jugendarbeit und deshalb auch im §11 SGB VIII festgehalten.
Dabei entstehen Angebote für Junge Menschen die an ihre Interessen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden.
Junge Menschen übernehmen hierbei oftmals viel Verantwortung, gestalten in Eigeninitiative und direkter Motivation das Angebot, und setzen sich gegenüber der Kommune über großes jugendpolitisches Engagement für etwas ein.