Klimaneutrale Verwaltung

Der Landkreis Göppingen übernimmt Verantwortung für den Klimaschutz und hat sich daher das Ziel gesetzt, die kreiseigene Verwaltung bis 2040 klimaneutral zu gestalten. 

Was bedeutet Klimaneutrale Verwaltung?

Der Landkreis Göppingen hat nach einstimmigem Beschluss vom 29.09.2020 den novellierten Klimaschutzpakt Baden-Württemberg unterzeichnet. Dieser beinhaltet eine Selbstverpflichtung, die Landkreisverwaltung bis 2040 klimaneutral zu gestalten. „Klimaneutrale Verwaltung“ bedeutet, dass durch die Arbeit der Verwaltung das Klima nicht durch Treibhausgase zusätzlich belastet werden. Ziel sind die sogenannten Netto-Null-Treibhausgasemissionen: Das bedeutet, dass die CO₂-Emissionen soweit wie möglich reduziert und nichtvermeidbare CO₂Emissionen mit entsprechenden Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.  

Wo entstehen CO₂-Emissionen innerhalb der Verwaltung?

Innerhalb einer Verwaltung entstehen in verschiedenen Bereichen CO₂-Emissionen. Beispiele hierfür sind:

  • Betrieb der kreiseigenen Liegenschaften (Heizwärme und Strom)
  • Betrieb des kreiseigenen Fuhrparks (Benzin, Diesel und Strom)
  • Dienstreisen sowie
  • im gesamten Beschaffungswesen.

Für die geplante CO₂-Bilanz wird das Greenhouse Gas Protocol angewendet, in welchem internationale Standards zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen festgelegt sind. Zwar können nicht alle CO₂-Emissionen in der Bilanz abgebildet werden, dennoch besteht der Anspruch, ganzheitlich die CO₂-Emissionen zu reduzieren und die Nachhaltigkeit innerhalb der Verwaltung insgesamt zu stärken.

Maßnahmen

Der Landkreis Göppingen muss seine Anstrengungen für den Klimaschutz weiter zielgerichtet fortführen – denn nur durch den verstärkten Ausbau von Erneuerbaren Energien, den Umstieg auf erneuerbare Wärmeversorgung und die Steigerung der Sanierungsrate kann das Ziel der Klimaneutralen Verwaltung 2040 gelingen.
 
Die Ziele der Klimaneutralen Verwaltung 2040 fügen sich in die Gesamtstrategie zum Klimaschutz des Landkreises Göppingen ein. Bestehende Strukturen und Synergien (z.B. zum Integrierten Klimaschutzkonzept und zum European Energy Award) werden genutzt, die Mitarbeiterschaft aktiviert und lokale Stakeholder, wie die Energieagentur, mit einbezogen. Denn Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die nur durch das Engagement aller gelingen kann.

Beauftragte für Klimaneutralität

Der gesamte Prozess zur Klimaneutralen Verwaltung wird von der Beauftragten für Klimaneutralität federführend begleitet und koordiniert. Sie steht Ihnen bei Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung. Die Stelle wird durch vom Land Baden-Württemberg durch das Förderprogramm Klimaschutz Plus gefördert.

Michelle Peschke
Beauftragte für Klimaneutralität
Tel.: +49 7161 202-2287
Fax: +49 7161 202-2290
E-Mail: m.peschke@lkgp.de