Grundwasser

Benutzung von Grundwasser

Für die Nutzung von Grundwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn diese Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt haben kann. 

So benötigt man beispielsweise für die Entnahme von Grundwasser zur Bewässerung oder Wasserversorgung über eigene Brunnen und Quellen eine Erlaubnis. Steht das Fundament eines Gebäudes dauerhaft im Grundwasser oder soll dieses für die Dauer der Baustelle abgesenkt werden benötigt man ebenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis. Ob Sie für die von Ihnen angedachte Grundwassernutzung eine Erlaubnis benötigen, können Sie im Zweifelsfall beim Umweltschutzamt erfragen. 

Eine wasserrechtliche Erlaubnis können Sie schriftlich oder online beantragen. Unter dem folgenden Link kommen Sie zum Onlineantrag:

Benutzung eines Gewässers - Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser beantragen (service-bw)
Online-Ausweisfunktion erforderlich

Wasserentnahmeentgelt

Seit 1988  wird in Baden-Württemberg ein Wasserentnahmeentgelt für gesetzlich bestimmte Wasserentnahmen erhoben.
 
Mit dem 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung der Vorschriften über das Wasserentnahmeentgelt werden die bisherigen Regelungen des Wassergesetzes des Landes durch neue Vorschriften ersetzt. Dadurch sollen die Regelungen einfacher werden.

Wenn Sie ein Wasserentnahmeentgelt bezahlen müssen, sind Sie verpflichtet der zuständigen unteren Wasserbehörde eine Entgelterklärung abzugeben.

Sie finden die Vordrucke für die Erklärung auf der Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg zum Wasserentnahmeentgelt.

Sie haben auch die Möglichkeit, die Erklärung zum Wasserentnahmeentgelt komplett online abzugeben. Unter dem folgenden Link kommen Sie zum Onlineantrag:

Wasserentnahmeentgelt - Erklärung zur Festsetzung abgeben (service-bw)

Wasserschutzgebiete

Heizöltanks

Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Umschlagen wassergefährdender Stoffe, wie z.B. Heizöl werden durch das Wasserhaushaltsgesetz und Verordnungen des Umweltministeriums Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung geregelt und unterliegen einer Prüfpflicht: