Grundwasser
Wasserentnahmeentgelt
Seit 1988 wird in Baden-Württemberg ein Wasserentnahmeentgelt für gesetzlich bestimmte Wasserentnahmen erhoben.
Mit dem 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung der Vorschriften über das Wasserentnahmeentgelt werden die bisherigen Regelungen des Wassergesetzes des Landes durch neue Vorschriften ersetzt. Dadurch sollen die Regelungen einfacher werden.
Wenn Sie ein Wasserentnahmeentgelt bezahlen müssen, sind Sie verpflichtet der zuständigen unteren Wasserbehörde eine Entgelterklärung abzugeben.
Sie finden die Vordrucke für die Erklärung auf der Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg zum Wasserentnahmeentgelt.
Seit dem 01. Januar 2023 gibt es auch die Möglichkeit, die Erklärung zum Wasserentnahmeentgelt komplett online abzugeben. Hier kommen Sie zum Onlineantrag.
Als erster Schritt muss der Ort angegeben werden, dann öffnet sich der Antrag. Der Antragsteller oder Antragstellerin muss ein Servicekonto auf service-bw haben bzw. sich dort einmalig registrieren. Eine Unterschrift ist dabei nicht erforderlich.
Wasserschutzgebiete
Heizöltanks
Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Umschlagen wassergefährdender Stoffe, wie z.B. Heizöl werden durch das Wasserhaushaltsgesetz und Verordnungen des Umweltministeriums Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung geregelt und unterliegen einer Prüfpflicht: