Aufzüge und Versammlungen

Die Veranstaltung von Demonstrationen und Versammlungen ist im Grundgesetz verankert.

Anzeige

Spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung ist diese durch den Veranstalter bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Die Anzeige ist direkt in den Großen Kreisstädte Eislingen/Fils, Geislingen/Steige und Göppingen vorzunehmen. Für Veranstaltungen in allen weiteren kreisangehörigen Gemeinden ist das Landratsamt Göppingen zuständig.

Vorzulegen ist ein formloses Schreiben mit Angaben über:

  • Zweck der Veranstaltung
  • Name und Erreichbarkeit des Veranstalters
  • Termin mit Datum und Uhrzeit
  • Zeitlicher Ablauf
  • Zuwege und Versammlungsort
  • Voraussichtliche Zahl der Teilnehmer