Tierseuchenbekämpfung

Das Veterinäramt sorgt für Seuchenfreiheit und Tiergesundheit der einheimischen Haus- und Wildtiere im Landkreis Göppingen. Schwerpunkte dabei sind die Vorbeugung gegen die Einschleppung übertragbarer Tierkrankheiten und effektive Bekämpfungsmaßnahmen bei einem Ausbruch staatlich bekämpfter Tierseuchen.

Bedeutung der Tierseuchenbekämpfung

  • Hohe wirtschaftliche Bedeutung: Tiergesundheit, insbesondere Seuchenfreiheit, ist ein wichtiger Marktfaktor im freien Welthandel mit Tieren und ihren Erzeugnissen.
  • Anzeige- und Meldepflichten: 54 besonders gefährliche Tierseuchen sind als Tierseuche anzeigepflichtig. Eine besondere amtliche Überwachung gilt für das Auftreten weiterer 23 meldepflichtigen Tierkrankheiten.
  • Vorbeugung: Um der Ein- und Verschleppung von Tierseuchen vorzubeugen, überwacht das Veterinäramt den Viehhandel im Inland und den Handel mit Tieren und Erzeugnissen mit dem Ausland.
  • Bekämpfung: Beim Ausbruch einer Seuche oder beim Verdacht werden verdächtige oder erkrankte Tiere und Tierbestände amtstierärztlich untersucht. Das Veterinäramt organisiert auch die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen.
  • Entschädigungen: Das Veterinäramt bearbeitet Entschädigungs- und Beihilfeanträge für Tierverluste nach dem Tierseuchengesetz und der Satzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg.

Themen

Tiere im Reiseverkehr

Im Reiseverkehr mit Heimtieren sind im Wesentlichen die Vorschriften des Bestimmungslandes im Hinblick auf Tollwut, zum Teil aber auch auf andere übertragbare Tierkrankheiten zu beachten.
Weiterhin ist für die Wiedereinreise nach Deutschland mindestens ein EU-Heimtierpass mit dokumentierter gültiger Tollwutimpfung und eine Kennzeichnung (Chip/ Tätowierung) erforderlich. Bei der Wiedereinreise aus nicht gelisteten Drittländern ist zusätzlich eine Tollwut-Antikörpertiter-Bestimmung notwendig.

Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen werden vom Veterinäramt nach Terminvereinbarung und Untersuchung der Tiere ausgestellt. Zur Vereinbarung eines Termins ist eine Kontaktaufnahme mit dem Veterinäramt mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt erforderlich. Gesundheitsbescheinigungen für landwirtschaftliche Nutztiere einschließlich Pferde werden nach Terminabsprache ausgestellt.

Einreisebestimmungen zu einzelnen Ländern

Rinderkennzeichnung

Weitere Informationen und Beratung

Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV)
Heinrich-Baumann-Strasse 1-3
70190 Stuttgart
Telefon 0711 92547-0
Fax 0711 92547-310 (Anträge, Anfragen, Bestellungen, Sonstiges)
Fax 0711 92547-450 (nur Meldekarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege)
Homepage: Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V. 

Schaf- und Ziegenkennzeichnung

Formulare, Merkblätter

Informationen und Beratung

Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV)
Heinrich-Baumann-Strasse 1-3
70190 Stuttgart
Tel. 0711 92547-0
Fax 0711 92547-310 (Anträge, Anfragen, Bestellungen, Sonstiges)
Homepage: www.lkvbw.de

Schweinekennzeichnung

Nach der Viehverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 ergeben sich neue Vorgaben für Schweinehalter. In dieser Verordnung wurden unter anderem Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft zur Schweinekennzeichnung in nationales Recht umgesetzt.
Diese Regelung betrifft alle Schweinehalter einschließlich Kleinst- und Hobbyhaltungen. Jeder Schweinehalter bekommt bei der Registrierung seiner Tiere beim Veterinäramt eine Registriernummer zugeteilt.

Auf den Ohrmarken der Schweine stehen folgende Angaben:

  • die letzten sieben Ziffern dieser Registriernummer
  • DE für Deutschland
  • GP für den Landkreis Göppingen

Die Ohrmarken können nur über den LKV Baden-Württemberg bezogen werden. Es stehen verschiedene Ohrmarken in einem Katalog des LKV zur Verfügung.
Es wird empfohlen DE sowie die zwei Ziffern des dazugehörigen Landkreises und die letzten sieben Ziffern der Betriebsnummer des Endmastbetriebes auch beim Schlagstempel zu übernehmen.

Die Vorschriften im Detail

  1. Kennzeichnung der Schweine bis spätestens nach dem Absetzen. (Alle Schweine die ab dem 01. April 2003 geboren wurden sowie Nachkennzeichnungen. Keine Umkennzeichnung notwendig.)
  2. Übernahmemeldung an die zentrale Schweinedatenbank innerhalb sieben Tage ab dem 15. Mai 2003 (Der aufnehmende Betrieb meldet die übernommenen Schweine auf vorgeschriebenen Meldekarten unter Angabe der Registriernummer des eigenen und des abgebenden Betriebes , der Anzahl der Schweine sowie das Verbringungsdatum.)
  3. Stichtagsmeldung max. zwei Wochen nach dem 1. Januar eines jeden Jahres mit Bestandsgröße (getrennt nach Zuchtschweine einschl. Saugferkeln sowie Mastschweine) auf vorgeschriebenen Meldekarten.
  4. Führung eines Bestandregisters in dem der Zu- und Abgang sowie die Verluste der Schweine vermerkt werden müssen.

Alle Meldungen können per Post, Fax sowie per Internet durchgeführt werden.

Formulare, Merkblätter

Informationen und Beratung

Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV)
Heinrich-Baumann-Strasse 1-3
70190 Stuttgart
Telefon 0711 92547-0
Fax 0711 92547-310 (Anträge, Anfragen, Bestellungen, Sonstiges)
Fax 0711 92547-450 (nur Meldekarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege)
Homepage: www.lkvbw.de

Tierseuchen (TSE, MKS, Schweinepest)

Informationen zu TSE (Transmissible Spongiforme Enzephalopathie; Scrapie), MKS (Maul- und Klauenseuche) und zur Schweinepest finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Tierhalterantrag

In diesem Formular finden Sie: Neu-Antrag, Antrag auf Erteilung einer weiteren Registriernummer oder Änderungsantrag.

Tierhalterantrag (508,1 KB)