Tierschutz

Das Tierschutzgesetz bestimmt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Tierschutz betrifft die Tierhaltung und den Tierhandel, das Töten von Tieren, Eingriffe an Tieren und Tierversuche.

Kontrollen

Das Veterinäramt des Landkreises Göppingen ist die für den Tierschutz zuständige Behörde. Nur das Veterinäramt besitzt die notwendigen gesetzlichen Befugnisse zur Kontrolle von Tierhaltungen und Beseitigung tierschutzrechtlicher Missstände. Hierzu gehören u.a. Betretungsrecht, Auskunftsrecht sowie Mittel des Verwaltungsvollzugs.

Besonderer Überwachung unterliegen:

  • Landwirtschaftliche Tierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen
  • Gewerbliche Tierhaltungen und -zuchten
  • Gewerblicher Handel mit Tieren (Viehhandel, Tierspeditionen, Zoofachhandel etc.)
  • Tiertransporte
  • Schlachtbetriebe
  • Tierschauen, Tierbörsen
  • Tierversuchseinrichtungen und Versuchstierhaltungen
  • Zoologische Gärten, Tierparks und Tiergehege
  • Gewerbliche Reit- und Fahrbetriebe
  • Tierheime
  • Tierpensionen
  • Gewerbliche Schädlingsbekämpfer
  • Schutzhundeausbildungsbetriebe

Auch die private Hobby- und Heimtierhaltung wird nach Hinweisen auf Mängel überprüft.

Besondere Bestimmungen für Tiertransporte

Formulare, Merkblätter