Erstattung von Schülerbeförderungskosten

Am 01.03.2023 wurde in Baden-Württemberg das JugendticketBW eingeführt. Bis zum 21. Lebensjahr erhalten Kinder und Jugendliche dieses Ticket ohne weitere Nachweise bei den Verkaufsstellen der Verkehrsverbünde. Alle weiteren Infos finden Sie auf der Homepage des VVS.

Im Übrigen gelten weiterhin die Regelungen der Schülerbeförderungssatzung.

Voraussetzungen

Umfang und Art der Erstattung ergeben sich aus der vom Kreistag beschlossenen Satzung des Landkreises über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten, in der die Voraussetzungen festgelegt sind.

Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs (Bus und Bahn) hat Vorrang vor der Beförderung mit einem privaten Kraftfahrzeug bzw. einem gesondert eingerichteten Schülerfahrzeug.

Weitere Informationen zum Fahrkartenangebot finden Sie unter "Verfahren bei Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (Bus und Bahn)".

Verfahren bei Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (Bus und Bahn)

JugendTicketBW

Das JugendTicketBW ist ein Jahresabo mit monatlicher Abbuchung. Das JugendTicketBW ermöglicht eine Nutzung von Bus und Bahn in ganz Baden-Württemberg ohne zeitliche Einschränkung.

Die Beantragung erfolgt direkt über den Verkehrsverbund.

AusbildungsTicket 27/U 27

Alternativ zum JugendticketBW können Monatskarten erworben werden (AusbildungsTicket). Die Eigenanteile sind jedoch deutlich höher. Außerdem gelten diese Tickets nur im Bereich des VVS.

Weitere Informationen

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart.
Telefonische Auskünfte erteilen das Landratsamt (Schüler- und Personenbeförderung) oder die VVS Geschäftsstelle Göppingen (Tel.: +49 711 6606-2820).

Verfahren bei sonstigen Verkehrsmitteln

Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder gemäß den §§ 9 und 10 nicht zumutbar und kommt auch die Beförderung mit einem vom Schulträger angemieteten oder schulträgereigenen Fahrzeuge zur Beförderung von Schülern zum und vom Unterricht (§ 11) nicht in Betracht, können ausnahmsweise die Kosten für die Benutzung privater Kraftfahrzeuge erstattet werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat oder den Schulträger.

Kinderreiche Familien

Für dritte und weitere Kinder einer Familie ist kein Eigenanteil zu entrichten, wenn Eigenanteile bereits für mindestens zwei Geschwister mit höheren Eigenanteilen bezahlt werden (vgl. auch § 7 der Satzung des Landkreises Göppingen über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten). Diese Regelung ist unabhängig vom Einkommen.

Familien oder Kinder, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, sind von dieser Regelung ausgenommen und erhalten die Eigenanteile von den zuständigen Leistungsträgern.

Das Formular zur Beantragung der Erstattung des Eigenanteils (593,8 KB) ist bis zum 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet, unterschrieben mit allen notwendigen Nachweisen an das Landratsamt zu senden.

Fahrplan

Die Fahrpläne finden Sie auf der Homepage des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS). Nutzen Sie auch die dazugehörige App des VVS für Fahrplanauskünfte.

Bitte beachten: Schulbusse, welche früher mit dem Verweis "88" in den Linienplänen und im Kreisfahrplan geführt wurden haben eigene Linienummern bekommen. Diese haben nun ein "A" hinter der Liniennummer, z.B. die normale Linie 934 und 934A als Schulbuslinie.
Im Aushangfahrplan an den Haltestellen kommen die "A" Linien nicht vor, können aber über die Fahrplanbuchseiten des VVS abgerufen werden.

Zuständigkeiten

für Schüler*innen bzw. Eltern:

Schulsekretariate der Schulen sowie die jeweiligen Schulträger:

  • bei öffentlichen Schulen: die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
  • bei privaten Schulen: die Schulleitung
  • bei beruflichen Schulen: Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur im Landratsamt Göppingen

für die Schulträger:

Weiterführende Informationen