Neuzulassung

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

Erläuterungen

Als Halter müssen Sie den Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter (z. B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II und CoC-Bescheinigung
    (Sofern vom Fzg.-Hersteller noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, ist die Vorführung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsbehörde zur Identifizierung notwendig.)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
    Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und Vollmacht mit Personalausweis des Bevollmächtigten

Formulare