Kreisstraßen

Der Landkreis Göppingen ist Baulastträger von rund 212 km Kreisstraßen. Das Kreisstraßennetz ist Bestandteil der klassifizierten Straßen (Bundes -, Landes - und Kreisstraßen).

Straßenbaulast

Nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg umfasst die Straßenbaulast alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Landkreises Göppingen.

Kreisstraßen sind Straßen, die vorwiegend dem überörtlichen Verkehr zwischen benachbarten Kreisen oder innerhalb eines Kreises dienen oder zu dienen bestimmt sind, ferner die für den Anschluss einer Gemeinde an überörtliche Verkehrswege erforderlichen Straßen.

Im Rahmen einer Kooperation mit dem Landkreis Esslingen wird die technische Verwaltung der Kreisstraßen des Landkreises Göppingen vom dortigen Straßenbauamt durchgeführt.

Aufgaben (Straßenbauamt mit Straßenmeistereien):

  • Planung und Bau von Kreisstraßen
  • Unterhaltung und Betrieb von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
  • Fahrzeug- und Gerätebeschaffung für den Straßenbetriebsdienst
  • Bau und Erneuerung von Signalanlagen, Beschilderung und Markierung
  • Stellungnahmen zu Planungen Dritter bei Planfeststellungsverfahren, Bauleitplanungen und im Anbaurecht.

Straßenbauamt Landkreis Esslingen

Baumaßnahmen im Bereich der Kreisstraßen

Die vom Landkreis Göppingen durchzuführenden Baumaßnahmen an Kreisstraßen werden im Rahmen der jährlichen Haushaltspläne vom UVA festgelegt und finanziert. Einzelne Vorhaben sind im Kreisstraßenprogramm 2010 ff. festgelegt, dieses Programm wurde zuletzt nach einer Besichtigungsfahrt des Umwelt- und Verkehrsausschusses (UVA) am 27.04.2010 fortgeschrieben.

Unterhaltungsmaßnahmen

  • Straßenbeläge
    Aufgrund der zunehmenden Verkehrsbelastung und höherer Achslasten des Schwerlastverkehrs wird die Substanz der Straßen immer mehr in Mitleidenschaft gezogen. Deshalb müssen die Beläge der Fahrbahn und teilweise unzureichender Unterbau saniert werden.
  • Brücken
    Im Bereich der Kreisstraßen sind 47 Brücken zu unterhalten. Der Zustand der Brücken wird turnusmäßig im Abstand von sechs Jahren einer Untersuchung unterzogen. Daraus resultierender Sanierungsbedarf ist in einem Programm für die Jahre 2010 ff. mit Festlegung der Reihenfolge der Bauvorhaben dargestellt.

Straßenmeistereien

Die Straßenmeistereien Geislingen, Kirchheim und Deizisau sind zuständig für den Betrieb und die Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den beiden Landkreisen Esslingen und Göppingen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf diesen Straßen. Die Straßenmeistereien kümmern sich um insgesamt 1.128 Straßenkilometer. Die Landkreise Esslingen und Göppingen sowie Teile der Bundesstraßen 10 und 27 im Stuttgarter Bereich (zw. Kreisgrenze und Beginn der Ortslage) sind dabei als ein Gebiet zusammengefasst.

Bezirke und Zuständigkeiten:

Karte: Bezirke der Straßenmeistereien (758,4 KB)

Zuständigkeiten der Straßenmeistereien
Straßenmeisterei Telefon Zuständigkeitsbereich
Geislingen
Stuttgarter Str. 350,
73312 Geislingen
+49  7331 96916-0
E-Mail
Bundesstraßen 99 km
Landesstraßen 108 km
Kreisstraßen 149 km
Deizisau
Herrenlandweg 1,
73779 Deizisau
+49  7153 92239-0
E-Mail
Bundesstraßen 178 km
Landesstraßen 146 km
Kreisstraßen 75 km
Kirchheim
Dettinger Str. 140,
73230 Kirchheim/Teck
+49  7021 98036-0
E-Mail
Bundesstraßen 85 km
Landesstraßen 106 km
Kreisstraßen 182 km

Aufgaben:

  • Bauliche Unterhaltung (Fahrbahnen, Kunstbauwerke, Seitenflächen, Entwässerungsanlagen, Markierungen, Beschilderungen)
  • Grünpflege (Mäharbeiten, Gehölz- u. Baumpflege)
  • Reinigung (Fahrbahnen, Parkplätze, Seitenflächen, Entwässerungsanlagen)
  • Winterdienst
  • Verkehrstechnische Tätigkeiten (Verkehrszeichen, Leitpfosten, Schutzplanken, Schutzzäune, Tunneleinrichtungen, Lichtsignalanlagen)
  • Streckenwartung
  • Amphibienschutz
  • Schadensbeseitigung (Unfall- u. Manöverschäden)

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