Grüne Kennzeichen

Erläuterungen

Bestimmte von der Kfz-Steuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund.

Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden:

  • Fahrzeuge zur Nutzung in Land- und Forstwirtschaft
  • Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes
  • Anhänger für die beim Zugfahrzeug ein Anhängerzuschlag eingetragen ist
  • Sonderfahrzeuge, wie z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Die Zuteilung muss im Einzelfall mit dem zuständigen Hauptzollamt Ulm abgeklärt werden.

Mitzubringende Unterlagen

Antrag auf Steuerbefreiung (abrufbar über den untern aufgeführten Link der Zollverwaltung)

Weiterführende Links

Zollverwaltung