Gemeinschaftsunterkünfte

Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern

Informationen

Über die Landesaufnahmeeinrichtungen werden die Asylbewerber den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg als untere Aufnahmebehörden zugewiesen. Entsprechend den Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes werden die Asylbewerber im Regelfall für die Dauer des Asylverfahrens in Gemeinschaftsunterkünften (GU) untergebracht und betreut. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von der Unterbringung in GU möglich.

Nachdem die Verpflichtung, in einer GU zu leben, endet, werden die Asylbewerber den Gemeinden in die sogenannte Anschlussunterbringung zugewiesen.

Weiterführende Links

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Gebühren

Aufnahme- und Eingliederungs-Gebührenverordnung (16 KB)