Gesetze zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie

Photovoltaikanlage in der freien Landschaft

Die Energieagentur

Seit Januar 2010 hat die Energieagentur des Landkreis Göppingen die Geschäftstätigkeit aufgenommen, mit dem Ziel einen Beitrag zum nachhaltigen Klimaschutz in der Region zu leisten. Hier können Sie sich kostenlos, unabhängig und neutral in allen Energiefragen zu Bau- und Sanierungsvorhaben beraten lassen:

Energieagentur

Nachweisführung in den Baugenehmigungsverfahren und im Kenntnisgabeverfahren

Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) und dem  Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen dem Bauamt im Zuge der jeweiligen Verfahren oder bei einem Austausch der Heizanlage unaufgefordert die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise, oder die  Erfüllungserklärung vorgelegt werden.
Dies kann in Abhängigkeit der gewählten Energieform durch die folgenden Vordrucke geschehen: