Bodenschutz, Altlasten

Bodenschutz

Der Boden ist ein "Schatz"! Aber er wird nur selten als solcher wahrgenommen, eher als "Dreck" unter unseren Füßen. Dabei erfüllt er vielfältige Nutz- und Schutzfunktionen. Boden ist Rohstoff, trägt Siedlungen, speichert Regenwasser, hält Schadstoffe vom Grundwasser fern, nährt Kulturpflanzen, prägt die Lebensräume wild lebender Tiere und Pflanzen und ist Archiv unserer Natur- und Kulturgeschichte.

Flächenmanagement: "Mittendrin ist in" - Innen- vor Außenentwicklung

Das Baugesetzbuch verlangt einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden. Es verpflichtet die Gemeinden, die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu nutzen: Die Wiedernutzbarmachung von Flächen – dies können auch Altlastflächen sein – und die Nutzung von Baulücken hat Vorrang vor Neubaugebieten „auf der grünen Wiese“. Wenn doch Äcker und Wiesen überbaut werden müssen, dann sollten es möglichst nicht die für den Naturhaushalt wertvollsten Böden sein. Bei Eingriffen, die Böden beanspruchen, ist entsprechend dem Wert des Bodens für den Naturhaushalt ein Ausgleich zu leisten.

Bodenschutz beim Bauen: BBB - Bodenkundliche Baubegleitung

Auf Baugrundstücken bleiben im Mittel 50 % des Grundstücks unbebaut und werden als Gärten oder Grünflächen genutzt. Hier erfüllt der Boden weiterhin Funktionen im Naturhaushalt und sollte durch den Baubetrieb möglichst nicht durch Verschmutzung, Vermischung und Verdichtung geschädigt werden. Bei größeren Baumaßnahmen fällt meist Ober- und Unterboden als Massenüberschuss an, der projektextern als kulturfähiger Boden zu verwerten ist – dieses Material ist zu schade zum Deponieren. Bei mittleren und größeren Baustellen lohnt es sich, einen bodenkundlich versierten Fachbauleiter mit dem Bodenmanagement zu betrauen.

Erdauffüllungen (Genehmigung und Überwachung)

Die meisten Auffüllungen sind genehmigungspflichtig und müssen ganz bestimmte Vorgaben erfüllen. Für Beratung und Fachfragen wenden Sie sich bitte vorab an Ihre Bodenschutzbehörde im Landratsamt.

Altlasten

Altlastenauskunft: Bodenschutz- und Altlastenkataster

Altlasten, altlastenverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen sowie Flächen mit Entsorgungsrelevanten Bodenbelastungen werden auf Grundlage des Landes- Bodenschutz- und Altlastengesetztes im Bodenschutz- und Altlastenkataster geführt. Bei Berechtigung erhalten Bürger insbesondere aus diesem Kataster eine Auskunft in allen Altlastenfragen.

Berechtigte können Auskünfte und die Einsicht in das Bodenschutz- und Altlastenkataster formlos beantragen. Sie können den Antrag auch online unter dem folgenden Link abgeben:

Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster beantragen (service-bw)

Bearbeitung von Altlasten und Altlastverdachtsflächen

Das Bundes-Bodenschutzgesetz regelt, wie schädliche Bodenveränderungen, landläufig auch Altlasten genannt, zu erkunden, zu bewerten und zu sanieren sind. Bei laufenden Betrieben kann es durch Unfälle zu Bodenverunreinigungen kommen. Ehemalige Betriebsgelände, auf denen Schadstoffe in den Boden gelangt sind (Altstandorte) und alte Mülldeponien (Altablagerungen) sollen wieder in den Natur- und Wirtschaftskreislauf eingegliedert werden (Flächenrecycling).
Boden ist anders als Wasser und Luft Privatbesitz. Nach dem Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz sind Grundstückseigentümer verpflichtet, offenkundige Anhaltspunkte dafür, dass eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, unverzüglich der zuständigen Bodenschutzbehörde mitzuteilen. Bei Nichtbefolgen drohen empfindliche Bußgelder. Wenn also Erdaushub nach Öl riecht oder der Bagger Müll zu Tage fördert: rufen Sie uns an.

Weitere Informationen, Merkblätter, Links:

Bundesverband Boden - Bodenschutz beim Bauen