Bebauungsplan, Flächennutzungsplan

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Bebauung zum Inhalt hat. Er ist eine wichtige Grundlage für die Zulassung von Bauvorhaben.
Die wesentlichen Inhalte sind bei den planungsrechtlichen Festsetzungen die Art des Baugebiets (z. B. allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet usw.) und das Maß der baulichen Nutzung sowie die örtlichen Verkehrsflächen.

Bildausschnitt eines Bebauungsplans

Genehmigung des Bebauungsplans

Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt, nicht jedoch im Falle der Großen Kreisstädte Göppingen, Geislingen an der Steige und Eislingen. Einer Genehmigung bedürfen nur Bebauungspläne, die nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind.

Sofern eine Genehmigung nicht erforderlich ist, ist es Aufgabe der Gemeinden und Städte, den Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Eine vorzeitige Zulassung eines Bauvorhabens ist möglich, wenn das Verfahren die erforderliche "Planreife“ erreicht hat, der Bauherr sich verpflichtet, die künftigen Festsetzungen anzuerkennen und die Erschließung gesichert ist.
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Er ist den Zielen der Raumordnung anzupassen und auch mit den Nachbargemeinden abzustimmen. Im Bebauungsplanverfahren sind sämtliche öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplans besteht nicht.

Da es sich beim Bebauungsplan um ein Ortsgesetz handelt, ist eine evtl. erforderliche Überprüfung nur im Normenkontrollverfahren beim Verwaltungsgerichtshof möglich.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan, der die Siedlungsentwicklung, also evtl. künftige Bauflächen auf einen Zeitraum von ca. zehn Jahren darstellt. 

Genehmigung des Flächennutzungsplans

Das Landratsamt ist Genehmigungsbehörde für die Flächennutzungspläne der Gemeinden, der Gemeindeverwaltungsverbände und der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Göppingen. Ausgenommen davon sind die Flächennutzungspläne der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften

  • Göppingen - Schlat - Wäschenbeuren - Wangen
  • Geislingen - Kuchen - Bad Überkingen
  • Gemeindeverwaltungsverband Eislingen – Ottenbach – Salach

In diesen ist das Regierungspräsidium Stuttgart die Genehmigungsbehörde.