Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Göppingen informiert und berät bei allen Fragen der Gleichstellung von Mann und Frau.

Aktuelles

Aktuelle Veranstaltungen

Aufgaben

Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind im Chancengleichheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg verankert.
Danach hat die Gleichstellungsbeauftragte:

  1. Auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Verwaltung hinzuwirken.
  2. Die gesellschaftliche Position der Frauen zu stärken und zu fördern.
  3. Den Landkreis in Fragen der Gleichstellungspolitik zu beraten.
  4. Die mit den Gleichstellungsfragen befassten Personen oder Organisationseinheiten bei den kreisangehörigen Gemeinden zu koordinieren.

Das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg und zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (ChancenG) trat am 29. Februar 2016 in Kraft.

Ausgewählte Leistungen

Intern

  • Information und Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Projekte und Maßnahmen für die familienfreundliche Verwaltung
  • Erfüllung des Chancengleichheitsplans
  • Einbringung und Förderung von Gender-Aspekten
  • Erstellung bedarfsorientierter Fort- und Weiterbildung
  • Einbeziehung im Personalauswahlverfahren

Extern

  • Informationen und Beratung von Bürgerinnen und Bürger
  • Weiterentwicklung der Konzepte zur Chancengleichheit im Landkreis Göppingen 
  • Konzeptionelle Begleitung und Beratung von Netzwerken sowie Initiierung neuer Netzwerke und neuer Projekte 
  • Förderung, Beratung und Unterstützung chancengleichheitsspezifischer Projekte und Aktivitäten externer Institutionen, Vereine und Verbände 
  • Organisation von Veranstaltungen zu chancengleichheitsrelevanten Themen 
  • Vernetzung und Koordinierung der mit Gleichstellungsfragen befassten Personen und Organisationseinheiten im Kreis

Seiten der Gleichstellungsbeauftragten

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