Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Jugendarbeit

Jugendarbeit ist ein Teil der Jugendhilfe und ein wichtiger Bereich in der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.
Sie trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei und stärkt Selbstwertgefühl, Selbstständigkeit, Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein sowie Kommunikation, Kooperation und Konfliktfähigkeit.

Das oberste Ziel der Jugendhilfe und damit auch der Jugendarbeit ist die Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Hierbei sind Angebote zu machen, die Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen (§11 SGB VIII, zur Schaffung oder Erhaltung von positiven Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt beitragen).

Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen unter 27 Jahren.

Jugendsozialarbeit

Das Ziel der Jugendsozialarbeit ist, jungen Menschen Hilfen anzubieten, die dem Ausgleich sozialer Benachteiligung oder der Überwindung individueller Beeinträchtigungen dienen.

Zielgruppen der Jugendsozialarbeit sind sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr.

Sozial benachteiligt sind Jugendliche, die aufgrund ihres familiären und sozialen Umfeldes, ihrer ethnischen oder kulturellen Herkunft oder ihrer ökonomischen Situation Benachteiligungen erfahren haben, die ihnen die Integration in die Gesellschaft und den Übergang von der Schule in den Beruf erschweren.
Individuell beeinträchtigt sind Jugendliche, die beispielsweise an Lernstörungen oder Lernbeeinträchtigungen leiden, die psychische oder physische Beeinträchtigungen haben, die drogenabhängig geworden sind oder bereits eine kriminelle Karriere hinter sich haben.

Angebote des Kreisjugendamtes

Besondere Themen

Mobile Jugendarbeit

Mobile Jugendarbeit

Mobile Jugendarbeit ist ein professionelles Handlungskonzept, das sich an junge Menschen im Alter von 14 bis 26 Jahren richtet, die von Ausgrenzung betroffen beziehungsweise bedroht oder sozial benachteiligt sind und die nicht oder nur unzureichend von anderen Angeboten der Jugendhilfe erreicht werden. Ziel ist es, die Lebenssituation dieser jungen Menschen zu verbessern und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Ihre gesetzliche Grundlage findet sie in § 11 und § 13 SBG VIII.

Um die Lebenssituation von jungen Menschen nachhaltig zu verbessern, unterstützt Mobile Jugendarbeit diese durch die Erschließung verschiedener Ressourcen und hilft individuelle Handlungskompetenzen und Erfahrungsspielräume auf den unterschiedlichsten Ebenen zu erweitern. Zum anderen zielt Mobile Jugendarbeit darauf ab, die strukturellen Lebensbedingungen ihrer Zielgruppen zu verbessern, Beziehungen tragfähiger zu gestalten und durch die Aneignung und Erschließung öffentlicher Räume sozialer Benachteiligung im Gemeinwesen entgegenzuwirken und diese auszugleichen.

Verbund Jugendberufshilfe

Der Verbund Jugendberufshilfe

Der Verbund setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Kreisjugendamtes (Leitung), Schulamt, Agentur für Arbeit, Job-Center, IHK, Jugendmigrationsdienst, BBQ Berufliche Bildung gGmbH, Staufen Arbeits- und Beschäftigungsförderung und Einrichtung "Future Jugendberufshilfe" zusammen. Er organisiert im zweijährigen Rhythmus Jugendkonferenzen. Diese dienen dem Fachaustausch von Beschäftigten der Jugendberufshilfe sowie der Informationsweitergabe an Jugendliche.

Arbeitsgemeinschaft Mädchen (AGM)

Die Arbeitsgemeinschaft Mädchen* (AGM*)

Logo Arbeitsgemeinschaft Mädchen


Die AGM* ist ein Zusammenschluss von Fachfrauen, welche geschlechterdifferenziert arbeiten und in der öffentlichen und freien Jugendhilfe tätig sind. In der AGM werden Mädchenarbeit und die damit verbundenen Zielsetzungen in engem Kontakt zu gesamtgesellschaftlichen und politischen Fragen diskutiert. Die Koordination übernimmt das Kreisjugendamt Göppingen.

AGM* Leitlinien

Die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der AGM* sind am 22.3.2021 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen worden. Sie stehen auf Anfrage als Druckversion bereit und können online als PDF angeschaut werden:
Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die Mädchen*arbeit im Landkreis Göppingen (AGM* Leitlinien) (6,758 MB)
(PDF-Datei nicht barrierefrei)

Anmerkung zur Schreibweise *(Sternchen)

Die AGM* hat sich intern intensiv mit der eigenen professionellen Haltung auseinandergesetzt und nach der Umsetzung im praktischen Handeln ist die Verdeutlichung in der Schriftsprache nun der sichtbare Schritt in der Bezeichnung des Arbeitskreises und in den Leitlinien.
Das Sternchen nach einer Kategorie wie z. B. Mädchen* soll auf die Konstruiertheit der Kategorie hinweisen – Das Sternchen soll verdeutlichen, dass hinter der Kategorie Mädchen* vielfältige Identitätsentwürfe stehen, gemeint sind dann alle, die sich als Mädchen* defi nieren und auch von anderen als solche wahrgenommen werden möchten. Zugleich verwenden wir das Sternchen als Mittel der sprachlichen Darstellung aller Genderidentitäten (z. B. Autor*innen), auch jener, die abseits des gesellschaftlich hierarchischen Zweigeschlechtersystems existieren, welches nur von der Existenz von Frauen und Männern ausgeht. (vgl. quix, S. 92)
Der AGM* ist bewusst, dass die Zuordnung zu einem bestimmten Geschlecht nicht an ihrer Wirkmächtigkeit verloren hat, aber damit wird sichtbar gemacht, dass Geschlecht ein in sich nicht abgeschlossenes und dadurch veränderbares Identitätsmodell ist.

Weiterführende Links