Gegendemonstration zur Gründung einer AfD-Jugendorganisation

Gericht genehmigt Versammlung an der ursprünglich angemeldeten Stelle und formuliert Auflagen

Pressemitteilung, 13.06.2026 – Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Freitagabend, 12.06.2026, mit einer Eilrechtsentscheidung unter Auflagen eine Versammlung mit 20 Teilnehmenden direkt an der Stadthalle in Donzdorf am Ende der Schulgasse zugelassen.

Dies ist der ursprünglich angemeldete Versammlungsort. Das Gericht hat damit die Entscheidung des Landratsamts Göppingen, mit der die Versammlung wegen Sicherheitsbedenken in die Poststraße verlegt wurde, aufgehoben.
 
Die Versammlung (eine von drei angemeldeten) am Ende der Schulgasse war zunächst mit 50 Teilnehmenden angemeldet worden.
Im Rahmen des versammlungsrechtlichen Kooperationsgesprächs wurde die Teilnehmendenzahl auf 20 reduziert und über die in der Schulgasse und um die Stadthalle in Donzdorf befindlichen Flucht- und Rettungswege diskutiert.

Aufgrund von Sicherheitsbedenken der Versammlungsbehörde des Landratsamts Göppingen, der Stadt Donzdorf sowie der Polizei wurde mit Bescheid des Landratsamts vom 10.06.2026 die Verlegung dieser Versammlung in die Poststraße angeordnet.
Gegen diese Auflage legte die Versammlungsleitung am 11.06.2026 Widerspruch beim Landratsamt Göppingen ein und beantragte zugleich Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Stuttgart.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Freitagabend, 12.06.2026, mit seiner Eilrechtsentscheidung unter Auflagen diese Versammlung mit 20 Teilnehmenden nun doch direkt an der Stadthalle in Donzdorf am Ende der Schulgasse zugelassen. Die Änderung des Versammlungsorts durch das Landratsamt schränke die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit der Beteiligten zu sehr ein. Die durch das Landratsamt in Abstimmung mit der Stadt Donzdorf und der Polizei getroffene Gefährdungsprognose bezüglich der öffentlichen Sicherheit sei im Hinblick auf das Brandschutzkonzept sowie der vorhandenen Flucht- und Rettungswege nicht ausreichend, um den angemeldeten Versammlungsort zu verlegen. Das Gericht hat als Auflagen allerdings formuliert, dass die ebenfalls angemeldeten ortsfesten Materialien weiter entfernt in Richtung des Verbindungswegs Stadthalle - Poststraße aufgestellt werden müssten. Außerdem müsse die Versammlung in einem Brand- oder sonstigen Notfall sofort aufgelöst und der Versammlungsbereich über den Verbindungsweg zur Poststraße geräumt werden.

Das Landratsamt Göppingen wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts akzeptieren und keine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
Die zwei weiteren angemeldeten Gegendemonstrationen waren nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens. Hier bleibt es bei den in den versammlungsrechtlichen Verfügungen des Landratsamts zugewiesenen Standorten.

Die neue Lage wurde und wird im ständigen Austausch mit der Ortspolizeibehörde der Stadt Donzdorf und dem Polizeivollzugsdienst bewertet, um die Sicherheit der Allgemeinheit, die Durchführung der Veranstaltung der AfD sowie die grundrechtskonforme Ausübung der Versammlungsfreiheit der Gegendemonstranten zu gewährleisten.

Ansprechpartnerin

Rechts- und Ordnungsamt
Frau Fischer
Telefon: 07161 202-5105
E-Mail: ordnungsamt@lkgp.de