Fachdienst Versorgung
Der Fachdienst Versorgung trifft Entscheidungen nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) und gewährt Leistungen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts nach dem Vierzehnten Sozialgesetzbuches - SGB XIV.
Anlaufstelle beim Kreissozialamt
Die Aufgaben des Fachdienstes Versorgung werden gemäß § 13a Abs. 2 LVG in einer gemeinsamen Dienststelle mit dem Alb-Donau-Kreis beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm wahrgenommen. Beim Landratsamt Göppingen gibt es eine Anlaufstelle beim Kreissozialamt.
So erreichen Sie die Anlaufstelle im Kreissozialamt:
Sekretariat der Amtsleitung, 1. Stock, Zimmer 182
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
Telefon: +49 7161 202-4101
Fax: +49 7161 202-4191
E-Mail: kreissozialamt@lkgp.de
Sprechstunden
Telefonische Sprechzeiten beim Fachdienst Versorgung, Landratsam Alb-Donau-Kreis
Telefon-Hotline: 0731 185-4302
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag und Dienstag | 08.00 bis 12.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 bis 17.30 Uhr |
Unsere Aufgaben
Anerkennung von Assistenzhunden
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) trifft in Abschnitt 2b Regelungen über Assistenzhunde. Durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) werden die Regelungen des BGG konkretisiert. Unter anderem sieht die AHundV eine einheitliche Kennzeichnung anerkannter Assistenzhunde sowie das Erstellen eines entsprechenden Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderungen vor. Durch die eindeutige Kennzeichnung und Nachweisbarkeit, dass es sich um einen zertifizierten Assistenzhund handelt, werden bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf das Zutrittsrecht von Menschen mit Behinderungen zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen in Begleitung ihrer Assistenzhunde beseitigt.
In Baden-Württemberg wurde die Zuständigkeit für die Anerkennung eines Assistenzhundes sowie die Aushändigung eines Ausweises und Abzeichens den Versorgungsämtern übertragen.
Anträge zur Anerkennung von Assistenzhunden
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der seine Ausbildung erfolgreich vor dem 1. Juli 2024 abgeschlossen hat (§ 21 AHundV) (923,9 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 21 AHundV (260,3 KB)
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der im Ausland anerkannt wurde (§ 22 Absatz 1 AHundV) (896,6 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 22 Absatz 1 AHundV (271,3 KB)
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der bereits von einem anderen Träger anerkannt wurde (Antrag § 22 Absatz 2 AHundV) (914,3 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 22 Absatz 2 AHundV (248,1 KB)
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt wurde (§ 23 AHundV) (914,2 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 23 AHundV (239,2 KB)
Weitere Informationen
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Schwerbehindertenrecht - SGB IX
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Verwaltungsrechtliches Rehabilitationsgesetz
Zivildienstgesetz (ZDG)
Formulare und Merkblätter
Die nachfolgenden Anträge finde Sie beim Regierungspräsidium Stuttgart, Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren (SGB IX):
- Erstantrag nach § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
- Änderungsantrag nach § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch, Schwerbehindertenrecht
- Hinweise zum Datenschutz
- Ausfüllhilfe und Merkblatt zum Erstantrag nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch SGB IX
Weitere Infoblätter:
- Übersicht über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen (SGB IX) (600,7 KB)
- Infoblatt für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) auf dem Ausweis (SGB IX) (136,5 KB)
- Infoblatt für schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 50 bis 100 und dem Merkzeichen G (gehbehindert) auf dem Ausweis sowie für gehörlose schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen Gl (gehörlos) auf dem Ausweis (SGB IX) (136,9 KB)
Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz für Leistungen des Versorgungsamts (268,2 KB)




