Wichtige Hinweise zu den Coronavirus-Schutzmaßnahmen im Landratsamt Göppingen:
- Das Betreten des Landratsamts ist derzeit nur mit Terminvereinbarung möglich. Bitte zeigen Sie beim Betreten des Gebäudes die Terminbestätigung vor.
- In dringenden Fällen nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem zuständigen Fachbereich auf.
- Der Zutritt ins Landratsamt ist auf die erforderliche Person beschränkt.
- Ein Zutritt und der Aufenthalt im Landratsamt ist nur mit medizinischen Masken oder FFP2-/ KN95-/ N95-Masken möglich.
- Termine für die Zulassungsstelle und Führerscheinstelle vereinbaren Sie bitte online.
- Bei SARS-CoV-2 Symptomen oder bei anderen Erkältungssymptomen verzichten Sie bitte auf einen Besuch im Landratsamt.
Informationen des Landratsamtes zum Coronavirus
Auf dieser Seite informieren wir Sie aktuell zum Thema "Coronavirus". Sie finden die Informationen thematisch gegliedert in Aufklappmenüs. Aufgrund der dynamischen Entwicklung aktualisieren und erweitern wir die Seite bei Bedarf auch mehrmals täglich.
Wichtige Hotlines
- Gesundheitsamt Göppingen: Tel. 07161 202-5380
- Montag von 07:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag von 07:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch von 07:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag von 07:30 bis 17:30 Uhr
- Freitag von 07:30 bis 16:00 Uhr
- Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg:
Tel. 0711 904-39555 (werktags zwischen 09:00 bis 16:00 Uhr) - Bundesministerium für Gesundheit:
Tel. 030 346 465 100 (Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr)
Aktuelle Corona-Regeln in Baden-Württemberg
Zum Öffnen Vorschaubild anklicken.
Aktuelle Zahlen im Landkreis Göppingen
Aktuelle Zahlen im Landkreis Göppingen
Bestätigte Corona-Fälle insgesamt: 9932
Todesfälle insgesamt: 185
Genesene insgesamt: 8712
Aktuell Infizierte: 1035
7-Tage-Inzidenz laut Lagebericht Landesgesundheitsamt: 233,2
Stand: 20.04.21, 14:00 Uhr
Grafische Übersicht der aktuellen Fallzahlen im Landkreis Göppingen
Zum Öffnen bitte Vorschaubild anklicken.
Hinweis: Die Zahlen in dieser Übersicht werden täglich aktualisiert. Zu den oben aufgeführten Zahlen kann es jedoch Abweichungen von einigen Stunden geben.
Hinweis zur Barrierefreiheit: Die Darstellung kann derzeit nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
Aktuell geltende Regelungen
Aktuell geltende Regelungen
Im Landkreis Göppingen gelten die Regeln der Corona-Verordnung des Landes:
- Corona-Verordnung Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Fassung
- Fragen und Antworten (FAQ) zur Corona-Verordnung
Am 16. März hat das Gesundheitsamt das Überschreiten der Inzidenz von 100/100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen festgestellt (Details hier) sowie am 19. April das Überschreiten der Inzidenz von 200/100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen (Details hier). Daher gelten die entsprechenden Einschränkungen, die in der Corona-Verordnung des Landes für diese Werte festgelegt sind.
Zusätzlich gilt seit Freitag, 16.04.2021 eine Beschränkung der Personenanzahl bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, Details hier.
Pressemitteilungen und Amtliche Bekanntmachungen
Pressemitteilungen und Amtliche Bekanntmachungen
Aktuell geltende Regelungen im Landkreis
Notbekanntmachung
Notbekanntmachung
Corona-Impfungen
Corona-Impfungen
Die landesweiten Impfungen gegen das Corona-Virus haben begonnen.
Informationen zu den Impfungen im Landkreis Göppingen
Corona-Schnelltests
Corona-Schnelltests
Informationen zu für Antigen-Schnelltests und Adressen der Teststellen im Landkreis Göppingen finden Sie auf der Seite Corona-Schnelltests.
Zuständigkeiten (seit 30.03.2021) CoronaVO: Absonderung
Zuständigkeiten (seit 19.04.2021) CoronaVO Absonderung
Sie sind positiv auf COVID-19 (= Quellfall) getestet?
Nach Eingang Ihres positiven Testergebnisses nimmt das Gesundheitsamt telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.
Sie sind eine enge Kontaktperson?
Ihr zuständiges Ordnungsamt nimmt telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.
Ihr Quellfall hat seinen Wohnsitz in einem anderen Landkreis?
Das zuständige Ordnungsamt im Landkreis Göppingen kann erst nach Übermittlung der Daten des Quellfalls aus einem anderen Landkreis tätig werden. Wenn Sie einen schriftichen Befund des Quellfalls Ihrem zuständigen Ordnungsamt vorweisen können, kann dieses umgehend tätig werden.
Haben Sie Fragen zur Quarantäne?
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
Sie wurden positiv auf COVID-19 getestet und befinden sich am Ende Ihrer Quarantäne?
Das Gesundheitsamt nimmt am Tag 13 telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.
Sie sind eine enge Kontaktperson und befinden sich am Ende Ihrer Quarantäne?
Sie erhalten eine schriftliche Bescheinigung zur Entlassung durch Ihr zuständiges Ordnungsamt.
Haben Sie Fragen zu Einreisebestimmungen aus Risikogebieten?
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
Bei besonderen Fragestellungen wenden Sie bitte an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
Corona-Warn-App der Bundesregierung
Informationen für Erkrankte und Kontaktpersonen
Sie vermuten an COVID-19 (Coronavirus) erkrankt zu sein?
Leiden Sie an typischen Symptomen?
Dazu zählen:
- Fieber, erhöhte Temperatur
- Schwitzen, Schüttelfrost
- Husten
- Schnupfen
- Halsschmerzen
- Atembeschwerden
- Heiserkeit
- Kopfschmerzen
- Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen
- Glieder- oder Muskelschmerzen
- Abgeschlagenheit, Krankheitsgefühl
- Geruchs- und Geschmacksverlust
Bitte wenden Sie sich damit zunächst telefonisch an Ihre zuständige Hausarztpraxis.
Informationen für Erkrankte/Infizierte und Kontaktpersonen
Entlassung aus der Quarantäne
Erkrankte Personen und positiv getestete Personen ohne Symptome
Für Personen, die positiv aus Sars-Cov-2 getestet wurden oder die an COVID-19 erkrankt sind, endet die Quarantäne frühestens 14 Tage nach Erkrankungsbeginn oder Testdatum. Sie erhalten vor Ablauf der Quarantänezeit einen Anruf durch das Gesundheitsamt. Dabei werden die Voraussetzungen zur Entlassung aus der Quarantäne geklärt und wir besprechen direkt am Telefon mit Ihnen, ob die Quarantäne aufgehoben werden kann oder verlängert werden muss. Sie erhalten dann ein Schreiben des zuständigen Ordnungsamtes über die Aufhebung der Quarantäne. Erst wenn Sie dieses Schreiben erhalten haben, endet die Quarantäne.
- Erkrankte Personen:
Eine Entlassung von an COVID-19-Erkrankten ist frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung möglich. - Positiv getestete Personen ohne Symptome:
Eine Entlassung ist frühstens 14 Tage nach dem Testdatum möglich.
Enge Kontaktpersonen
Eine Entlassung von engen Kontaktpersonen in Bezug auf eine COVID-19 erkrankte Person ist frühestens 14 Tage nach dem letzten Kontakt zur/zum Erkrankten möglich.
Ein negatives Testergebnis verkürzt nicht die Quarantänezeit!
Sind Sie eine Kontaktperson?
Fieberambulanz
Fieberambulanz
Die Vorsprache in der Fieberambulanz ist nur nach Rücksprache mit dem Hausarzt möglich.
Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07161 9173518.
Adresse: Ulmer Straße 110 in Eislingen
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr.: 14:00 bis 17:00 Uhr
Die Notfallpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) für Erwachsene für dringende medizinische Fälle am Wochenende sind in Eislingen in der Ulmer Straße 110 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen geöffnet.
Die Notfallpraxis für Kinder bleibt in der Klinik am Eichert und ist an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.
Corona-Abstrichstelle
Corona-Abstrichstelle
Corona-Abstriche sind an der von der Kreisärzteschaft Göppingen betriebenen Abstrichstelle in der Ulmer Straße 110 in Eislingen nur nach telefonischer Anmeldung möglich, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Die Anmeldung erfolgt entweder über den Hausarzt oder über die Personen, die einen Abstrich benötigen, selbst.
Telefonisch ist die Abstrichstelle täglich von 17.00 bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 07161 9173518 erreichbar.
Ohne gültige Krankenkasse-Karte und Reisedokumente bei Reiserückkehern können keine Abstriche erfolgen.
Gesundheitsamt und Kassenärztliche Vereinigung im Landkreis empfehlen, zunächst den Hausarzt zu kontaktieren, der entscheidet, ob er den Abstrich selbst macht oder an andere Abstrichstellen verweist. Daher sollten sich auch Reiserückkehrer zunächst mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen, bevor sie sich bei der Abstrichstelle anmelden.
Eine andere Möglichkeit ist es, sich telefonisch an eine der Corona-Schwerpunktpraxen zu wenden. Dort können sowohl Abstriche vorgenommen als auch Infekt-Patienten betreut werden.
Corona-Schwerpunktpraxen
Adressen der Corona-Schwerpunktpraxen
In den Corona-Schwerpunktpraxen können sowohl Abstriche vorgenommen als auch Infekt-Patienten betreut werden. Bitte wenden Sie sich immer zuerst telefonisch an eine der Corona-Schwerpunktpraxen:
- Praxis Dres. Eisele/ Haffer, Schillerplatz 3, 73033 Göppingen, Telefon: 07161 6562320
- Dr. Kai Berg (Kinderarzt), Marktstr. 16, 73033 Göppingen, Telefon: 07161 52048
- Claudia Biese-Schrag, Wilhelmstr. 21, 73333 Gingen, Telefon: 07162 5539
- Dres. Christina Bohn und Hansjörg Bohn, Poststr. 8, 73066 Uhingen, Telefon: 07161 37379
- Dr. Winfried Boy, Hauptstraße 60, 73104 Börtlingen, Telefon 07161 959599
- Dr. Josef Brandner, Hauptstr. 116, 89558 Böhmenkirch, Telefon: 07332 3777
- Dr. Astrid Erhard und Kathrin Meyer (Kinderärzte), Poststr. 10, 73066 Uhingen, Telefon: 07161 32444
- Dr. Stefan Fünffinger, Lessingstr. 1, 73054 Eislingen, Telefon: 07161 999120
- Dr. Till Olaf Geiger (Kinderarzt), Schloßmarkt 6, 73098 Rechberghausen, 07161 9569590
- Dr. Peter Gruber, Tannenstr. 14, 73037 Göppingen-Ursenwang, Telefon: 07161 811783
- MVZ Dres. Jung, Ditzenbacher Str. 33, 73326 Deggingen, Telefon: 07334 4332 oder 07334 5083
- Alexander Kaiser, Am Dorfplatz 4, 73066 Uhingen-Holzhausen, Telefon: 07161 34664
- Dr. Hendrik Mende und Erdmann Steuernagel, Rathausplatz 3, 73084 Salach, Telefon: 07162 939660
- Hohenstaufenpraxis Dr. Vollmer, Mörikestr. 5, 73116 Wäschenbeuren, Telefon Telefon: 07172 7046
- filstäler hausarzt zentrum, Bergstr. 7, 73349 Wiesensteig, Telefon: 07335 96900
- filstäler hausarzt zentrum, Königstr. 4, 73344 Gruibingen, Telefon: 07335 1854444
- Dr. med. Gerd-Ulrich Maier, Schumannstr. 9, 730 79 Süssen, Telefon 07162 45085
- Dr. Friederike Schalhorn, Marktplatz 13, 73102 Birenbach, Telefon: 07161 9442944
- Dr. Christian Schoppa (Kinderarzt), Schillerplatz 10, 73033 Göppingen, 07161 78590
- Dr. Stefan Schubarth (Kinderarzt), Bahnhofstr. 12, 73061 Ebersbach, Telefon: 07163 535458
- Dr. Manfred Straßer, Stuttgarter Str. 9, 73066 Uhingen, Telefon: 07161 32107
- Praxis Dr. Tatzel, Herdweg 18, 73035 Göppingen-Jebenhausen, Telefon: 07161 49021
- Praxis im Weilerhof, Dr. Magistro und Dr. Ihli, Ulmer Str. 13, 73066 Uhingen, Telefon: 07161 9301020
- Dr. Hansjörg Winker, Schulstraße 9, 73342 Bad Ditzenbach - Gosbach, Telefon: 07335 6061
- Dr. med. Birgit Zippel und Rita Chazova-Gasko, Schlossplatz 6, 73054 Eislingen, Telefon: 07161 989435
Hinweise für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet
Hinweise für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet
Wichtige Informationen zum CORONA-Abstrich
Informationen zum CORONA-Abstrich
Bei Ihnen wurde ein CORONA-Abstrich gemacht.
Bitte beachten Sie:
- Wenn das Ergebnis des Abstrichs positiv ist, werden Sie von uns telefonisch informiert.
- Wenn das Ergebnis des Abstrichs negativ ist, bekommen Sie von uns keinen Anruf. Das Testergebnis kommt normalerweise nach 2 bis 5 Tagen. Wenn Sie nach 5 Tagen von uns keinen Anruf erhalten, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Test negativ ist.
Wichtige Hinweise für Kindertageseinrichtungen und Schulen
Hinweise für Kindertageseinrichtungen und Schulen
Risikogebiete - Robert Koch Institut
Risikogebiete - Robert Koch Institut
Häufig gestellte Fragen – FAQs
Häufig gestellte Fragen – FAQs
Auf folgenden Seiten finden Sie regelmäßig aktualisierte Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus:
- Fragen und Antworten zum Coronavirus (Land Baden-Württemberg)
- Robert-Koch-Insitut (RKI): Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS CoV
- Informationen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Verhaltensregeln
Verhaltensregeln
Hinweise des Gesundheitsamtes
- Keine persönliche Vorstellung im Gesundheitsamt.
- Das Gesundheitsamt nimmt keine Abstriche vor.
- Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt.
- Sollten Sie Fragen haben, bitten wir Sie, sich über die unten genannten Hotlines zu melden.
Plakat (PDF-Datei) (217,8 KB)
Plakat (Bild):
Verhaltensregeln zur Vorbeugung
- Waschen Sie mehrmals am Tag für 20 bis 30 Sekunden ihre Hände mit Wasser und Seife. Die Erreger können auch an Türklinken, Haltegriffen, Treppengeländern oder ähnlichen Gegenständen haften und von dort über die Hände weiter gereicht werden.
- Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Menschen.
- Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein.
- Niesen oder husten Sie dazu in ihre Ellenbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das Sie sofort entsorgen.
- Enge Kontakte, vor allem mit kranken Personen meiden. Dabei 1,5 bis 2 Meter Abstand halten.
- Auf Händeschütteln, Umarmungen und Küsschen zur Begrüßung verzichten.
- Hände vom Gesicht fernhalten!
- Im Büro und zu Hause regelmäßig lüften.
- In öffentlichen Einrichtungen Hände möglichst mit Papiertuch trocknen.
- Wenn Sie selbst krank werden und Erkältungssymptome und Fieber entwickeln, bleiben Sie zuhause, damit Sie niemanden anstecken.
Infektionen vorbeugen: Die 10 wichtigsten Hygienetipps
Einfache persönliche Hygienemaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), um sich und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen.
Die 10 wichtigsten Hygienetipps als Plakat zum Download.
Die mehrsprachigen Versionen des Plakats finden Sie weiter unten auf der Seite.
Informationen über Corona
Informationen für Unternehmen und Arbeitgeber
Informationen für Unternehmen und Arbeitgeber
Informationen für Unternehmen und Arbeitgeber zu Corona-Hilfen finden Sie auf einer eigenen Seite.
Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die Antragsstellung sowie die Bearbeitung der Anträge für Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz werden über ein elektronisches Online-Verfahren abgewickelt.
Auf der Website www.ifsg-online.de können die Anträge gestellt werden.
Außerdem finden sich auf dieser Website nützliche Informationen.
Für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach §§ 56, 57 und 58 IFSG sind die Regierungspräsidien zuständige Behörde.
Nachbarschaftshilfe - finden und anbieten
Nachbarschaftshilfe - finden und anbieten
Einkaufen, Besorgungen erledigen, Mut machen: Im Landkreis Göppingen engagieren sich viele Menschen für Ältere und Hilfsbedürftige. Sie senden damit ein starkes Signal, wir halten zusammen und sind gerade jetzt für alle da, die Hilfe brauchen. Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, können zu Hause bleiben und vielfältige Hilfen nutzen.
Wer gehört zu einer Riskiogruppe?
Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf (Robert-Koch-Institut)
Überblick über Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten im Landkreis Göppingen
Nachbarschaftshilfen im Landkreis Göppingen
Viele Engagierte aus der Nachbarschaft bieten ihre Hilfe an und vermitteln Wärme und Herzlichkeit.
Nutzen Sie die Hilfsangebote!
Nachbarschaftshilfe über Onlineportale
- nebenan.de
(Nachbarschaftsplattfform) - tagdernachbarn.de
(Initiative zur Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders)
Hotline für Hilfe-Gesuche
Die kostenfreie Hotline 0800 8665544 vermittelt Hilfsangebote des Onlineportals nebenan.de.
Hotline für Gespräche am Telefon
silbernetz.org – eine Hotline gegen die Einsamkeit für ältere Menschen. Kostenlos und anonym.
Einfach anrufen unter Telefon: 0800 4708090
Lokale Facebook-Gruppen und -Seiten
- Facebook-Gruppe „Zusammenhalt Kreis Göppingen“ (private Gruppe)
- Facebook-Gruppe "Kreis Göppingen/Geislingen/Schwäbisch Gmünd" (private Gruppe)
- Facebook-Gruppe "CORONA-Hilfe SCHURWALD" (öffentliche Gruppe)
- Facebook-Seite der Pfadfinder Salach “DPSG Salach St. Margaretha” (öffentlich)
Social Media-Kanäle wie Twitter, Instagram oder Facebook
Hashtags: #NachbarschaftsChallenge, #coronahilfe oder #gemeinsamgegencorona
Hilfsangebot Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Göppingen e. V.
Lieferung von zuvor bestellten Lebensmittelpaketen mit Grundnahrungsmittel für eine Person und eine Woche.
Kosten 30,-- Euro € pro Paket
Telefon: 07161 673912
Montag bis Freitag: 8:00 - 16:00 Uhr
E-Mail: lebensmittel@drk-goeppingen.de
Die Lieferung erfolgt an jeden im Landkreis Göppingen.
Bei einer Bestellung bis 12:00 Uhr erfolgt die Lieferung jeweils am Folgetag (ausgenommen Wochenende).
Tipps für Hilfesuchende von der Polizei
Hilfe annehmen – aber sicher! Gerade in der aktuellen Lage nutzen möglicherweise auch Haustürbetrüger diese Notlage aus. Die polizei Baden-Württemberg empfiehlt daher, aufmerksam zu sein.
Nachbarschaftshilfe - Tipps für Hilfesuchende
Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement wenden.
Hilfsangebote der Beratungsstellen
Hilfsangebote der Beratungsstellen
Die aktuelle Situation im Hinblick auf das Corona-Virus wirkt sich stark auf unseren Alltag aus und kann zu Belastungen und Krisen für Einzelne, Paare oder Familien führen.
Ratsuchende können sich beispielsweise an das psychologische Beratungszentrum des Landkreises Göppingen wenden.
Weitere Beratungsstellen finden Sie auf unserer Seite Beratungsstellen im Landkreis Göppingen.
Deutschlandweite Hilfetelefonnummern bei Problemen und Konflikten zuhause finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Das Online-Videokonferenz-Angebot Rettungs-Ring ist ein virtuelles Beratungs- und Betreuungsangebot für Menschen in psychischen Krisen.
Informationen für Hilfeanbieter der Nachbarschaftshilfe
Informationen für Hilfeanbieter der Nachbarschaftshilfe
Im Landkreis Göppingen bieten viele Menschen ehrenamtlich Nachbarschaftshilfe an. Damit senden sie starkes Signal: Wir halten zusammen und sind gerade jetzt für diejenigen da, die uns dringend brauchen!
Informationen und Fördermöglichkeiten für Hilfeanbieter
Informationen zu Sicherheit und Infektionsschutz
Allgemeine Hinweise zur Sicherheit und zum Infektionsschutz finden sie weiter oben auf dieser Seite.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt Antworten auf die Frage: Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden?
Schutzmaßnahmen bei der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe
Für die Organisation und Durchführung der Nachbarschaftshilfe gibt es folgende Handlungsempfehlungen der Bergischen Universität Wuppertal:
Förderprogramm „Beteiligungstaler“ fördert Nachbarschaftshilfe
Das Förderprogramm „Beteiligungstaler“ der Allianz für Beteiligung, gefördert durch das Staatsministerium in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales und Integration fördert ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe:
Förderprogramm - Beteiligungstaler
Wer kann sich bewerben?
Zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg mit und ohne eingetragener Rechtsform (z. B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände usw.).
Ab wann wird gefördert?
Kosten werden erst nach Zusage übernommen. Vorher entstandene Kosten können nicht erstattet werden.
Gefördert werden beispielsweise
Kosten für Hygiene (Handschuhe, Desinfektionsmittel,...), Kosten für Gerätschaften bis 400,00 € (z.B. Lastenfahrrad leihen, Mietfahrzeug zum Ausfahren,..), Kosten für das Material zum Nähen von einfachen Masken, Fahrtkosten (Führen eines Fahrtenbuches erforderlich)
Informationen zum Versicherungsschutz
Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz!
- Unfall- und Haftpflicht-Versicherungsschutz von Engagierten in „Corona-Helfergruppen“ in Baden-Württemberg
- Versicherungsschutz für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement
- Unfallversichert im freiwilligen Engagement
- Ehrenamtliche, die im Auftrag der Gemeinde, Kommune oder Städte tätig werden, sind gesetzlich unfallversichert.
Infoblatt der Unfallkasse Baden Württemberg
Tipps für Hilfsorganisationen von der Polizei
Gerade in der aktuellen Lage nutzen möglicherweise auch Haustürbetrüger diese Notlage aus. Die polizei Baden-Württemberg empfiehlt daher, aufmerksam zu sein.
Nachbarschaftshilfe - Tipps für Hilfesuchende und Hilfsorganisationen
Steuerliche Hilfen
Steuererleichterungen für Helfende in der Corona-Krise
Weitere Fragen zur Nachbarschaftshilfe?
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement wenden.
Informationen in mehreren Sprachen
Informationen in mehreren Sprachen
Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Corona-Informationen des Ethno-Medizinischen Zentrums e. V. in verschiedenen Sprachen
Informationen vom Robert-Koch-Institut zur Häuslicher Quarantäne in verschiedenen Sprachen
Infektionen vorbeugen: Die 10 wichtigsten Hygienetipps in mehreren Sprachen
Einfache persönliche Hygienemaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), um sich und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen.
Die 10 wichtigsten Hygienetipps als Plakate zum Download in den Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch.
Informationen der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung zum Coronavirus in mehreren Sprachen
Auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration finden Sie gesammelte Hinweise aus der Bundesregierung in verschiedenen Sprachen. Hier finden Sie auch Übersetzungen der Fernsehansprache der Bundeskanzlerin. Die Informationen auf dieser Seite werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
Informationen der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung zum Coronavirus in mehreren Sprachen
Informationen für Menschen mit Behinderungen
Informationen für Menschen mit Behinderungen
Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache
- Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache und Gebärdensprache (Land Baden-Württemberg)
- Informationen zum Coronaviurs in Gebärdensprache (Video des Norddeutschen Rundfunks)
Vorlagen für Gehörlose für die Kommunikation mit Ärzten, Krankenhaus oder Gesundheitsamt
- Sie glauben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben? Mit dieser Vorlage für E-Mail oder Fax können Sie sich an Ihre/n Ärztin/Arzt oder das örtliche Gesundheitsamt wenden. Sie enthält die wichtigsten Fragen, um zu klären, ob Sie einen Test benötigen.
- Nachts, am Wochenende und an Feiertagen können Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst in dringenden Fällen (für nicht lebensgefährliche Situationen) unter der Fax-Nummer 0800 5895210 erreichen (Vorlage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung):
Faxvorlage Ärztlicher Bereitschaftsdienst (1,374 MB)