Informationen des Landratsamtes zum Coronavirus

Auf dieser Seite informieren wir Sie aktuell zum Thema "Coronavirus". Sie finden die Informationen thematisch gegliedert in Aufklappmenüs.

Wichtige Hotlines

  • Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg: Tel. 0711 904-39555 (Mo. bis Fr.: 8 – 18 Uhr)
  • Corona-Hotline des Landes in Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch: Tel. 0711 410-11160
    (Mo. bis Fr.: 09 – 17 Uhr)
  • Für gehörlose Menschen steht die Hotline von Montag bis Freitag von 9 – 17 Uhr als Video-Chat zur Verfügung.
  • Hotline für Fragen zum Impfen: Tel. 116 117
  • Für gehörlose Menschen steht die Hotline von Montag bis Freitag von 9 – 17 Uhr als Video-Chat zur Verfügung.
  • Telefonseelsorge: Tel. 0800 111 0111, 0800 111 0222, 116 123 oder Online-Beratung.
    (rund um die Uhr)
  • Hilfetelefon Depression: Tel. 0800 334 4533
    (Mo., Di., Do.: 13 – 17 Uhr und Mi. und Fr.: 08:30 – 12:30 Uhr)
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: Tel. 08000 116 016
    (rund um die Uhr)
  • Kinder- und Jugendtelefon (anonym & kostenlos): Tel. 116 111 (Mo.bis Sa.: 14 – 20 Uhr). Schreiben statt sprechen?

Aktuelles

  • Aufhebung aller Corona-Verodnungen des Landes Baden-Württemberg seit 01.03.2023. Lediglich für Besucher:innen und Patient:innen in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht (FFP2).
    Die bundesweit gültigen Corona-Schutzmaßnahmen sind auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums einsehbar sowie im Aufklappmenü "Aktuell geltende Regelungen".
  • Wegfall der Corona-Testverordnung.
    Seit dem 01.03.2023 dürfen keine kostenlosen Testungen mehr auf Grundlage der Corona-Testverordnung durchgeführt werden. Gegen Gebühr können weiterhin Testungen vorgenommen werden: Corona-Testangebote im Kreis Göppingen
  • Aufruf zur Teilnahme am Projekt Rekonvaleszentenplasma des DRK. Zielgruppe: Personen, die an COVID-19 erkrankt waren oder mit dem Omikron-Impfstoff geimpft wurden: Weitere Informationen.
    Hinweis: Rekonvaleszentenplasma ist in diesem Fall Plasma von COVID-19 Genesenen, die einen sehr hohen Antikörper Titer gegen das SARS-CoV2 Virus gebildet haben.

Übersicht zu infektionsschutzrechtlichen Maskenpflichten seit 1. März 2023

Corona-Regeln in Baden-Württemberg, externer Link auf PDF-Datei, neues Browserfenster, Herausgeber: Staatsministerium Baden-Württemberg
Derzeit noch gültige Maskenpflichten auf einen Blick. Für weitere Informationen bitte anklicken.

Thematische Gliederung

Aktuelle Zahlen im Landkreis Göppingen

Aktuelle Zahlen im Landkreis Göppingen

Die täglichen Fallzahlen und weitere Indikatoren für den Landkreis Göppingen sind arbeitstäglich im Gesundheitsatlas Baden-Württemberg abrufbar.
Donnerstags veröffentlicht das Landesgesundheitsamt einen ausführlichen Lagebericht zu COVID-19 mit epidemiologischen Daten zur aktuellen Lage auf Landkreisebene.

Corona-Monitoring im Abwasser

Coronaviren finden sich durch Ausscheidung Erkrankter auch im Abwasser wieder. Sie lassen sich mit einer bestimmten Analysenmethode nachweisen. Aktuelle Auswertungen des Abwassers durch die Stadtentwässerung Göppingen (SEG) können auf der Homepage der Stadt Göppingen eingesehen werden.
 

Aktuell geltende Regelungen

Aktuell geltende Regelungen

Baden-Württemberg hat zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben. Für den eigenverantwortlichen Umgang mit Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist bleibt zuhause.

Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung

Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen und eine ausreichende Hygiene (beispielsweise Hände desinfizieren) sowie das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen.

Maskenpflicht

Die bundesweite FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin bis voraussichtlich 07.04.2023:

  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von:
    • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen,
    • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
    • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
    • Dialyseeinrichtungen,
    • Tageskliniken und in anderen vergleichbaren ambulanten oder stationären medizinischen Einrichtungen,
    • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
    • Rettungsdiensten.

Ausnahmen von der Maskenpflicht:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
  • Für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

Weitere Informationen

Die bundesweit gültigen Corona-Schutzmaßnahmen sind auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums einsehbar.

Zur Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg

Allgemeine Empfehlungen und Verhaltenstipps

Allgemeine Empfehlungen und Verhaltenstipps

  • Nutzen Sie die Corona-Warn-App!
    Hier können Sie die Corona-Warn-App herunterladen:
    Corona-Warn-App für iOS
    Corona-Warn-App für Android
  • Denken Sie an Ihre Auffrischimpfung: Impfmöglichkeiten im Landkreis Göppingen.
  • Halten Sie sich an die AHA-L-Regeln: Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmaske, bestenfalls FFP2, und lüften Sie regelmäßig Ihren Arbeitsplatz oder Ihr zuhause!
  • Tragen Sie eine FFP2-Maske überall dort, wo vermehrt Menschen unterwegs sind!
  • Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen.

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

Auf unserer Seite Amtliche Bekanntmachungen finden Sie Allgemeinverfügungen und weitere amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Göppingen im Zusammenhang mit Covid-19 (SARS-CoV-2).

Corona-Impfungen

Corona-Impfungen

Alle Impfmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene finden Sie unter Impfungen im Landkreis Göppingen.
Online-Impftermine ab sofort buchbar über https://www.impftermin-bw.de.

Hinweise:

  • Der an die Omikron-Varianten BA.4/BA.5 angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNtech/Pfizer wird nur als Booster-Impfung bei Personen ab 12 Jahre verimpft. Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt, die Impfentscheidung nach individueller Risikoabwägung gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu treffen (Stand: 11.01.2023). Hierbei ist das Risiko, sich anzustecken, gegenüber einer besseren Wirksamkeit der neu angepassten Impfstoffe bei der aktuell dominierenden Omikron-Variante abzuwägen.
  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 für alle Personen ab 5 Jahren.
  • Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und weitere Merkblätter in ukrainischer Sprache abrufbar auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
  • Mehrsprachige Informationen zum Impfen in English, Français, Română, Русский, Türkçe und Українська unter: www.dranbleiben-bw.de.
  • Termine für die 2. Auffrischimpfung gemäß STIKO-Empfehlung für Menschen ab 60 Jahren und für besonders gesundheitlich gefährdete bzw. exponierte Personengruppen können ab sofort gebucht werden. Die 2. Auffrischimpfung soll frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Bitte beachten Sie die Hinweise der jeweiligen Impfstelle.

FAQ zur Impfung

FAQ zur Impfung

Impfen schützt nachweislich vor einem schweren Verlauf der Coronavirus-Erkrankung (Covid-19). Eine Impfung gegen das Coronavirus trägt zur Entlastung des Gesundheitswesens bei. Das Impfen ist ein wichtiger Pfeiler in der Pandemiebekämpfung und ein solidarischer Akt für das Miteinander in unserer Gesellschaft.

Weil aber auch Geimpfte das Virus weitergeben können, gelten die Basisregeln weiterhin: Abstand, Hygiene, FFP2-Maske, Lüften und Nutzung der Corona-Warn-App. Alleine unser Verhalten kann die Verbreitung des Virus eindämmen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) und Fakten zur Wirksamkeit der Coronaimpfung finden Sie beim Robert Koch-Institut (RKI).
Alle Impfnebenwirkungen im Zusammenhang mit der Coronaimpfung werden durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Sicherheitsbericht Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne dokumentiert.

Immunsystem und Wirkweisen der Impfstoffe

Immunsystem: Wie wirkt eine Corona-Impfung?

Trotz ihrer Unterschiedlichkeit ist das Grundprinzip, wie die Impfungen vor dem Coronavirus schützen, gleich: Dem Immunsystem wird ein bestimmter Bestandteil des Coronavirus SARS-CoV-2, das sogenannte Antigen (Spike-Proteine), präsentiert. Dagegen bildet das Immunsystem in der Folge Antikörper/eine Immunantwort und entwickelt damit einen Schutz gegen das Virus.

Die beiden m-RNA Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer und Spikevax von Moderna) sowie die vektorbasierten Impfstoffe (Vaxzevria von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International (Johnson&Johnson)) gehören zu den genbasierten Impfstoffen, die zum Ziel haben, dass der menschliche Körper selbst Spike-Proteine herstellen kann. Dagegen enthält der proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid direkt die Spike-Proteinbestandteile des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigene).

Proteinbasierter (virus-ähnlicher Partikel-) Impfstoff

Am 20.12.2021 hat der erste proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid von Novavax eine Zulassung für Europa erhalten. Noch gibt es keine Impfempfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission) und in Deutschland ist er derzeit noch nicht verfügbar. Dieser Impfstoff enthält direkt die Spike-Proteinbestandteile des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigene), gegen die der Immunschutz aufgebaut werden soll. Der menschliche Körper produziert sie also nicht selbst. Die Proteinbestandteile werden biotechnologisch herstellt und gereinigt. Im menschlichen Körper lagern sich die geimpften Spike-Protein-Bestandteile spontan zusammen und bilden Partikel, die strukturell Viren ähneln – daher der Name virusähnliche Partikel oder virus-like particles (VLP). Ähnliche Herstellungsverfahren werden bereits für andere zugelassene Impfstoffe angewendet, wie beispielsweise bei einem Impfstoff gegen Grippe und einem Impfstoff gegen humane Papillomviren (HPV). Um eine ausreichend gute Immunantwort zu erzeugen, werden VLP-Impfstoffe mit einem Wirkverstärker (Adjuvans) versetzt.

Der Impfstoff von Novavax ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen.

m-RNA-Impfstoff

Der Impfstoff basiert auf der messengerRNA (m-RNA) des Corona-Spike-Proteins. Die m-RNA ist ein Bote, der den Bauplan für das Spike-Protein übermitteln kann. Für den Impfstoff wird die mRNA in eine Fetthülle gepackt. Diese schützt und unterstützt beim Eindringen der m-RNA in die menschlichen Zellen nach der Impfung. Im Plasma der menschlichen Zelle können dann mithilfe des Bauplanes (m-RNA) Spike-Proteine hergestellt werden – nicht aber das gesamte Virus. Das menschliche Immunsystem erkennt die Spike-Proteine als Fremdkörper und reagiert darauf mit einer Immunantwort, an der unterschiedliche Arten von Abwehrzellen beteiligt sind. Das Immunsystem „merkt“ sich das Aussehen der Spike-Proteine, es bildet Antikörper, erkennt das Virus nun bei einer echten Corona-Infektion und kann sofort mit der Bekämpfung beginnen.
 
Der Impfstoff von BioNTech ist ab einem Alter von 12 Jahren in der Erwachsenendosierung sowie für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren in einer geringeren Dosierung (1/3 der Erwachsenendosierung) zugelassen. Der Impfstoff von Moderna ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.

Vektorbasierter Impfstoff

Bei diesem Impfstofftyp wird ein Virus als Transportmittel für das in den menschlichen Körper einzuschleusende Genmaterial (DNA der Spike-Proteine) eingesetzt. Die Transportviren (sog. Vektoren) können nicht krankmachen, docken aber an menschlichen Zellen an und entlassen ihre genetische Information, einschließlich des Original-Spike-Protein-Antigenbauplans, ins Innere. Daraufhin produziert die Zelle die Erreger-Spike-Proteine, die vom Immunsystem als Fremdkörper erkannt werden und nun wird nach dem gleichen Prinzip wie bei den m-RNA-Impfstoffen eine Immunantwort ausgelöst.
 
Die Impfstoffe von AstraZeneca und von Johnson & Johnson sind ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen.

Weitere Informationen zu den Impfstoffen gegen Covid-19 finden Sie auf der Informationswebseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Hinweise:

  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 für alle Personen ab 5 Jahren.
  • Für Personen unter 30 Jahren sowie für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel empfiehlt die STIKO ausschließlich die Impfung mit BioNTech.

Welche Impfstoffe sind zugelassen?

In der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sind derzeit zugelassen:

  • mRNA-Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® von Moderna
  • Vektorimpfstoffe Vaxzevria® von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen® von Janssen-Cilag International/Johnson & Johnson
  • proteinbasierter VLP-Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax

Fragen zur Entwicklung und Zulassung von Impfstoffen beantwortet das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ausführlich.

Impfungen für Kinder und Jugendliche

BioNTech (Comirnaty) ist ab einem Alter von 12 Jahren in der Erwachsenendosierung sowie in einer geringeren Dosierung (ein Drittel der Erwachsenendosierung) für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zugelassen.
 
Kinder und Jugendliche können in Praxen beispielsweise von niedergelassenen Kinder-, Jugend- und Hausärztinnen und -ärzten geimpft werden.

Informationsvideos zur Corona-Schutzimpfung bei Kindern und Jugendlichen:

Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung bei Kindern und Jugendlichen finden Sie auf der Informationswebseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Wer gilt rechtlich als „vollständig geimpft“?

Ab dem 1. Oktober 2022 gilt nach § 22a Infektionsschutzgesetz (IfSG) der vollständige Impfschutz gegen COVID-19 erst nach drei Antigen-Kontakten in den folgenden Konstellationen:

  • Personen, die insgesamt drei Einzelimpfungen erhalten haben, wobei die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt ist.
    > "Geboosterte" Personen
  • Die betroffene Person einen bei ihr durchgeführten spezifischen positiven Antikörpertest in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form nachweisen kann und dieser Antikörpertest zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch keine Einzelimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten hatte.
    > Genesene mit zwei nach der Infektion durchgeführten Covid-19-Impfungen.
  • Die betroffene Person mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert gewesen ist, sie diese Infektion mit einem Testnachweis über einen direkten Erregernachweis nachweisen kann und die dem Testnachweis zugrundeliegende Testung auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht sowie zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch nicht die zweite Impfdosis gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten hat.
    > Personen, die zwei Impfungen erhalten haben und nach der ersten Impfung mit COVID-19-Infiziert waren.
  • die betroffene Person sich nach Erhalt der zweiten Impfdosis mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert hat, sie diese Infektion mit einem Testnachweis über einen direkten Erregernachweis nachweisen kann und die dem Testnachweis zugrundeliegende Testung auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht sowie seit dem Tag der Durchführung der dem Testnachweis zugrundeliegenden Testung 28 Tage vergangen sind.
    > Personen, die zwei Impfungen erhalten haben und nach der zweiten Impfung mit COVID-19-Infiziert waren.

Wem wird eine Auffrischungsimpfung angeboten?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen grundimmunisierten Personen ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung. Erwachsene (Personen ab 18 Jahren) sollen 3 Monate nach der Grundimmunisierung „geboostert“ werden. Dazu ist eine einmalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Comirnaty oder Spikevax) vorgesehen.

Auch Personen, die mit dem Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca grundimmunisiert sind, können eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Vaxzevria kommt seit Dezember 2021 in Deutschland nicht mehr zum Einsatz.

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren wird eine Boosterung mit Comirnaty 3 bis 6 Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen.

Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt). Die 2. Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.

Wer darf geimpft werden?

Alle Personen ab dem 5. Lebensjahr.

Hinweis: Impfmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene finden Sie unter Impfungen im Landkreis Göppingen.

Information in: English, Türkçe, русский, | عربي

Why you should get vaccinated

Weitere Informationen und Impfmöglichkeiten im Kreis Göppingen

Fragen zur Corona-Impfung werden auch unter der Telefonnummer 116 117 beantwortet. Impfmöglichkeiten im Kreis Göppingen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene finden Sie auf der Seite Coronaimpfungen.

Hilfe zu Long-COVID / Post-COVID

Long-Covid-Sprechstunde

Die Alb-Fils-Kliniken am Standort Klinik am Eichert in Göppingen bieten für Patienten und Patientinnen mit Lungenbeschwerden eine Long-Covid-Sprechstunde an. Die Long-Covid-Sprechstunde richtet sich an Patienten und Patientinnen mit Lungenbeschwerden nach einer Covid-19-Infektion.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite der Alb-Fils-Kliniken unter Pneumologische Sprechstunde (inklusive Long-Covid-Sprechstunde).

Hinweis: Patienten und Patientinnen mit Erschöpfungssyndromen oder Gedächtnisstörungen sollen eine/n Neurologen/in oder Fatigue-Sprechstunden aufsuchen.

Psychosomatische Long-COVID-/ Post-COVID-Spezialambulanz

Das Klinikum Christophsbad bietet am Standort Göppingen eine psychosomatische Long-COVID-/ Post-COVID-Spezialambulanz an. Das ambulante Angebot richtet sich an Menschen, die anhaltende und belastende Beschwerden nach der Genesung von einer Corona-Infektion haben, und bei denen keine körperliche Ursache für die anhaltenden Symptome gefunden werden konnte.
 
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Klinikum Christophsbads unter Psychosomatische Long-COVID-/ Post-COVID-Spezialambulanz - Christophsbad Göppingen.

Neues Long-Covid Informationsportal

Ab sofort können sich Betroffene mittels eines neuen Onlineangebots über Long-Covid informieren. Das Informationsportal longcovid-info.de wurde von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit entwickelt. Auf der Seite sind Informationen sowie wichtige Anlaufstellen rund um Long-Covid zu finden.
 
Abrufbar ist das Informationsportal unter: https://www.longcovid-info.de/

Informationen für Reisende

Aktuelle Informationen für Reisende

PCR- und Schnell-Teststellen

PCR- und Schnell-Teststellen

Ab dem 1. März 2023 dürfen keine kostenlosen Testungen mehr auf Grundlage der Corona-Testverordnung durchgeführt werden.
Gegen Gebühr können weiterhin Testungen vorgenommen werden.
 
Corona-Testangebote in Apotheken 

Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

Pressemitteilung, 13.10.2022 -  Das Gesundheitsamt des Landkreises Göppingen, die Kreisärzteschaft... mehr...
Meldung vom 13.07.2022

Corona: Aktuelle Infos

Pressemitteilung, 13.07.2022 -  Bundesweit ist ein erneuter Anstieg der Corona-Fallzahlen zu... mehr...
Meldung vom 11.05.2022

Corona: Aktuelle Infos

Pressemitteilung, 11.05.2022 -  Am Mittwoch (11.05.2022) hat das Gesundheitsamt keinen weiteren... mehr...