Virtuelle Poststelle

Sichere Kommunikation mit dem Landratsamt

Mit der virtuellen Poststelle eröffnet das Landratsamt Göppingen einen sicheren und rechtsverbindlichen Weg der elektronischen Kommunikation.

Widerspruch einlegen

Zum Einlegen von Rechtsbehelfen (z. B. Widerspruch) nutzen Sie bitte unser zentrales VPS-Postfach untzer der Adresse https://vps.landkreis-goeppingen.de.
Beachten Sie bitte die rechtlichen Hinweise!

Rechtliche Hinweise

Die virtuelle Poststelle (VPS) ist eine Kommunikationsplattform zur sicheren (verschlüsselten) und - bei Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur - rechtsverbindlichen Kommunikation gemäß § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG).

Verschlüsselte oder digital signierte Dokumente nimmt die Landkreisverwaltung derzeit ausschließlich über die virtuelle Poststelle sowie De-Mail entgegen. E-Mails, die der Absender selbst verschlüsselt, nimmt die Landkreisverwaltung nicht entgegen.

Bitte beachten Sie, dass für alle Dokumente, für die die gesetzliche Schriftform vorgesehen ist, eine rechtswirksame Erklärung nur unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Vertrauensdienstegesetz (VDG) abgegeben werden kann. Solche Anfragen nimmt die Landkreisverwaltung derzeit ausschließlich über die Virtuelle Poststelle sowie De-Mail entgegen.

Wenn Sie über die VPS einen Rechtsbehelf (z. B. Widerspruch) einlegen möchten, beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen für die Übermittlung eines rechtsverbindlichen Dokuments:

  • Elektronische Signaturkarte eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters
    Liste der Vertrauensdiensteanbieter
    Für den Bereich der qualifizierten elektronischen Signatur achten Sie bitte bei den Anbietern auf den Hinweis „QCert for ESig“ (qualifiziertes Zertifikate für eine qualifizierte elektronische Signatur).
  • Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sowie einer möglichen Verwertbarkeit der Dokumente durch Gerichte empfehlen wir grundsätzlich, rechtsverbindliche Dokumente im durchsuchbaren PDF-Format einzureichen. Durchsuchbar ist eine PDF-Datei, wenn Sie z. B. aus einem Officeprogramm erstellt worden ist. Eingescannte Dokumente sind grundsätzlich nicht durchsuchbar.
  • Signierung des elektronischen Dokuments mit einer „qualifizierten elektronischen Signatur“.
  • Bitte versehen Sie Ihren Rechtsbehelf am Ende des Dokuments mit Ihrem Vor- und Nachnamen.
  • Elektronische Dokumente (Dateianlagen) können nur in bestimmten Dateiformaten entgegen genommen werden (siehe weiter unten "Hinweise zur Benutzung der VPS")

Postfächer

Der Zugang ist für folgende elektronische Postfächer eröffnet:

Hinweise zur Benutzung der VPS

Nachrichten über die VPS werden über Ihren Browser übermittelt. Somit ähnelt die VPS einem Web-Maildienst. Sie werden Schritt für Schritt durch die Eingabemasken geführt.

Um Nachrichten oder Dateien an die Virtuelle Poststelle des Landkreises Göppingen zu senden, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Ohne vorherige Registrierung
    Ihre Nachricht wird verschlüsselt an uns übermittelt. Ihre private E-Mail-Adresse oder alternativ Ihre postalische Adresse wird verwendet um Ihnen eine Eingangsbestätigung zuzusenden und Ihre Nachricht zu beantworten. Eine Antwort ist jedoch nur per Post oder als unverschlüsselte E-Mailnachricht möglich.

  • Mit vorheriger Registrierung (Benutzeraccount)
    Wenn Sie sich auf der VPS registrieren, können Sie auch eine verschlüsselte Antwort erhalten. Ihre private E-Mail-Adresse wird in diesem Fall nur verwendet, um Sie über den Eingang neuer Nachrichten des Landratsamtes in Ihrem VPS-Postfach zu informieren. Nach dem Einloggen in die VPS können Sie die Nachrichten verschlüsselt über Ihren Browser abrufen.

Nachrichten an die zentrale Poststelle werden dort gesichtet und an die zuständige Stelle innerhalb der Landkreisverwaltung weitergeleitet. Die Nachricht muss daher in der Poststelle des Landratsamtes entschlüsselt werden. Nachrichten an den EA werden dagegen bis zum Empfänger verschlüsselt zugestellt (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).

Über die VPS können Sie auch Dateianlagen an die Landkreisverwaltung senden. Derzeit können nur folgende Dokumentenformate entgegengenommen werden:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Microsoft Word (.doc, .docx)
  • Textdateien im Format ANSI (.txt)
  • Tagged Image File Format (.tif)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Graphics Interchange Format (.gif)

Die maximale Größe aller Dateianlagen beträgt 10 MB.

Informationen zur digitalen Signatur

Die digitale Signatur ist die elektronische Form einer Unterschrift. Es gibt verschiedene Arten der digitalen Signatur - je nachdem, was mit der Signatur erreicht werden soll bzw. welche gesetzlichen Anforderungen bestehen. Nur mit der sog. qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) kann eine gesetzlichen Schriftform ersetzt werden. Nähere Informationen zur digitalen Signatur erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur:
Elektronische Vertrauensdienste

Der Landkreis Göppingen akzeptiert nur Signaturen, die mit dem Zertifikat eines bei der Bundesnetzagentur qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters erstellt wurden (qualifizierte elektronische Signatur).
Eine Übersicht der Anbieter für Signaturkarten finden Sie auf der Website derEuropäischen Kommission:
Liste der Vertrauensdiensteanbieter
Für den Bereich der qualifizierten elektronischen Signatur achten Sie bitte bei den Anbietern auf den Hinweis „QCert for ESig“ (qualifiziertes Zertifikate für eine qualifizierte elektronische Signatur).

Der Neue Personalausweis (nPA) ersetzt seit 1. November 2010 den bisherigen Ausweis. Es besteht die Möglichkeit, eine qualifizierte elektronische Signatur auf den nPA zu laden.