Volksabstimmung S 21

Die Landesregierung hat am 28. September 2011 nach § 5 des Volksabstimmungsgesetzes den 27. November 2011 als Abstimmungstag für die Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz bestimmt. Ausschließlicher Gegenstand der Volksabstimmung ist die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)". Die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger des Landes treten dabei an die Stelle des Landtags.

Allgemeine Informationen

Die Frage bei dieser Volksabstimmung lautete:

"Stimmen Sie der Gesetzesvorlage 'Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)' zu?"

Wie bei einer Landtagswahl ist stimmberechtigt,

  • wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält,
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist und
  • im Stimmberechtigtenverzeichnis seiner Heimatgemeinde (am Hauptwohnsitz) geführt wird.

Endgültige Abstimmungsergebnisse im Landkreis Göppingen

Endgültiges Ergebnis aus dem Stimmkreis Landkreis Göppingen

Informationen für die Bürgermeisterämter

Abstimmungsplattform (Bereich für die Bürgermeisterämter im Landkreis Göppingen)

Zuständiges Amt

Kommunalamt

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