Zahlen, Daten und Fakten
Interaktive Landkreiskarte
Der Landkreis Göppingen stellt eine interaktive Landkreiskarte mit Informationen zur vorläufigen Unterbringung, zur Anschlussunterbringung und zur Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer vor Ort in den Gemeinden zur Verfügung: interaktive Karte
Zuständigkeiten bei der Unterbringung von Asylbegehrenden
Die Verteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer erfolgt unter Anwendung des „Königsteiner Schlüssels“. Danach entfällt auf Baden-Württemberg in 2019 eine Verteilungsquote von 13,01 %. In Baden-Württemberg besteht nach den Vorschriften des Asylgesetzes (AsylG) und des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) grundsätzlich ein dreigliedriges Aufnahmesystem.
Erstunterbringung
Erste Station für Asylbegehrende und die meisten sonstigen Flüchtlinge im Land sind die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) und die bedarfsorientierten Erstaufnahmeeinrichtungen (BEA), die von den Regierungspräsidien betrieben werden (vgl. § 44 AsylG i.V.m. § 6 FlüAG). Hier werden die Asylbegehrenden registriert und auf übertragbare Krankheiten untersucht, u. a. mit Hilfe eines Röntgengeräts. Das für die Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterhält auf dem Gelände der Landeserstaufnahmeeinrichtungen bzw. in deren Nähe eine Außenstelle, welche die Asylanträge der Asylbegehrenden entgegennimmt und sie im Asylverfahren anhört.
Vorläufige Unterbringung
Von den Landeserstaufnahmeeinrichtungen aus werden die Asylsuchenden und Flüchtlinge den unteren Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen zugeteilt (sogenannte vorläufige Unterbringung, vgl. § 53 AsylG i.V.m. §§ 7-10 FlüAG). Dies geschieht nach einem zwischen Land und den Kommunalen Landesverbänden abgestimmten Verteilungsschlüssel. Im Monat März 2021 werden bis zu 600 Personen auf die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg verteilt. Für den Landkreis Göppingen bedeutet dies für März 2021 eine mögliche monatliche Zuweisung von 14 Personen. In den Kreisen werden die Betroffenen bis zum Abschluss des Asylverfahrens - längstens jedoch für zwei Jahre – vorläufig untergebracht. Die Unterbringung in den Landkreisen erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften. Gemäß § 8 Absatz 3 Satz 4 FlüAG können die unteren Aufnahmebehörden, also die Landkreise, von den kreisangehörigen Gemeinden verlangen, dass diese bei der Beschaffung geeigneter Grundstücke und Gebäude mitwirken. Aktuell sind 565 Asylbegehrende (Stand 28.02.2021) in 26 Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Göppingen vorläufig untergebracht.

Anschlussunterbringung
Nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung werden die Flüchtlinge, sofern diese nicht eigenverantwortlich eine anderweitige Wohnmöglichkeit - z. B. über den freien Wohnungsmarkt - finden, innerhalb des Landkreises auf die kreisangehörigen Gemeinden in die sogenannte Anschlussunterbringung verteilt (vgl. §§ 17, 18 FlüAG). Maßgeblich ist dabei grundsätzlich der Bevölkerungsschlüssel der Gemeinden.
Besonderheit „Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)“
UMA sind zu den Personen in der vorläufigen Unterbringung zusätzlich ohne Anrechnung auf die Landkreisquote unterzubringen (und zu betreuen). Aktuell sind 30 UMA (Stand 28.02.2021) im Landkreis Göppingen zu versorgen.
Weitere Informationen
- Informationen zu Flüchtlingen und Asyl der Bundesregierung
- Aktuelle Zahlen zu Asyl des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
- Informationen rund um das Thema Migration des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
- Informationen der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg
- Asylzahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
- Zahlen und Statistiken von UNHCR