Fahrzeuge zur Vermietung an Selbstfahrer

Erläuterungen

Wird ein Fahrzeug zur Vermietung an andere Personen (z. B. eines Autohauses zur Nutzung an Kunden) überlassen, muss dies in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden.

Diese Fahrzeuge müssen grundsätzlich immer jährlich zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.

Mitzubringende Unterlagen

  • Fahrzeugschein mit gültiger HU
  • Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk „ Fahrzeug zur Vermietung an Selbstfahrer / Selbstfahrer / Vermietfahrzeug“