Kennzeichenverlust

Erläuterungen

Bei Verlust oder Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichenschildern ist in jedem Fall eine neue Kennzeichenkombination erforderlich. Die alte Kennzeichenkombination muss gesperrt werden, damit Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die in Zusammenhang mit den alten Kennzeichenschildern von Dritten begangen werden könnten, nicht dem Fahrzeughalter angelastet werden.

Bei Kennzeichendiebstahl muss vor Durchführung einer Umkennzeichenung eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.

Den Verlust muss der Fahrzeughalter persönlich an Eides statt erklären. Sollte ein Polizeibericht mit Tagebuchnummer über den Diebstahl vorliegen entfällt die Versicherung an Eides statt.

Mitzubringende Unterlagen

  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • bei Verlust von nur einem Kennzeichen muss das verbliebene Kennzeichen vorgelegt werden
  • letzter gültiger HU-Bericht, wenn das hintere Kennzeichen fehlt
  • Verlusterklärung (muss vom Fahrzeughalter ausgefüllt und unterschrieben werden)
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t

Formulare

Verlusterklärung (49,5 KB)