Umschreibung eines Fahrzeugs in unseren Landkreis ohne Halterwechsel

Erläuterungen

Sie sind in den Landkreis Göppingen gezogen? Dann muss Ihr Fahrzeug in unseren Landkreis umgeschrieben werden. Hierbei erhält Ihr Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen beginnend mit GP.

Wenn sich Ihre Wohnadresse oder die Anschrift einer Firma ändert, muss dies unverzüglich in den Fahrzeugpapieren geändert werden. Weitere Informationen auf der Seite Adressänderung.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • bei Leichtkraftrollern/-rädern: Betriebserlaubnis
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: bisherige Kennzeichen nur bei Kennzeichenwechsel
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code) nur bei Kennzeichenwechsel
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht
  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten / Aufenthaltstitel
  • bei Firmen Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug sowie Vollmacht
  • bei Vereinen Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
    Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t

Formulare