Spätaussiedler

Im Zusammenhang mit Spätaussiedlern sind wir bei Bedarf für deren Unterbringung im Übergangswohnheim zuständig. Ebenfalls stellen wir Bestätigungen über die Ausstellung von Bescheinigungen über die Spätaussiedlereigenschaft bzw. Vertriebenenausweise aus.
Es werden außerdem Anfragen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge beantwortet.

Nähere Informationen gibt es bei Bedarf zu folgenden Themen:

Aufnahmeverfahren

Anträge auf Aufnahme im Bundesgebiet

Anträge werden beim Bundesverwaltungsamt gestellt.
Personen, die aus den Vertreibungsgebieten (wie z. B. der früheren UdSSR) aussiedeln wollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies wird beim Regierungspräsidium Karlsruhe geprüft:

Adresse:

Landesaufnahmestelle - Ausländer-Spätaussiedler
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe

Übergangswohnheim

Durchführung des Eingliederungsgesetzes

Über die Landesaufnahmestelle in Karlsruhe werden die Spätaussiedler und ihre Angehörigen den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg als untere Eingliederungsbehörde zugewiesen und im Übergangswohnheim (ÜWH) untergebracht.
Die untere Eingliederungsbehörde ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Verlängerung des zunächst auf neun Monate befristeten Aufenthalts im ÜWH und den Einzug der Wohnheimgebühren, die sich nach der Familiengröße richten, zuständig.

Übergangswohnheim im Landkreis Göppingen

Adresse:
ÜWH Eislingen
Teckstraße 1
73054 Eislingen

Mitzubringende Unterlagen

Nachweise über Wohnungsbemühungen vor Ablauf der Befristung zum Wohnheimaufenthalt

Gebühren

Spätaussiedlerbescheinigungen/Vertriebenenausweise

Bescheinigungen über die Spätaussiedlereigenschaft, Vertriebenenausweise

Bescheinigungen zum Nachweis der Spätaussiedlereigenschaft gemäß § 15 Abs.1 bzw. § 15 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz werden seit dem 01.01.2005 durch das Bundesverwaltungsamt ausgestellt. Die untere Eingliederungsbehörde stellt nur Bestätigungen über hier erteilte Vertriebenenausweise oder Bescheinigungen über die Spätaussiedlereigenschaft aus.

Mitzubringende Unterlagen

Personalausweis

Weiterführende Links

Integrationskurse (Sprachförderung)

Integrationskurse

Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge, die die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen, sind zur einmaligen Teilnahme am kostenlosen Integrationskurs berechtigt. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt in der Bundesaufnahmestelle in Friedland einen Berechtigungsschein. Miteingereiste ausländische Familienangehörige beantragen die Teilnahmeberechtigung bei der örtlichen Ausländerbehörde, nachdem die Bezugsperson eine Spätaussiedlerbescheinigung erhalten hat.

Ausländische Mitbürger, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können, sind ebenfalls zur Teilnahme berechtigt. Sie können aber auch zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen und aufgrund unzureichender Deutschkenntnisse auf dem Arbeitsmarkt nicht oder nur schwer vermittelbar sind.

Nähere Auskünfte sind auch bei der Zentralen Beratungsstelle für Zugewanderte erhältlich.

Adresse:
Zentrale Beratungsstelle für Zugewanderte
Grabenstraße 32
73033 Göppingen
Tel. +49 7161 38905-15, -16, -17, -18

Wysow

Ausreise deutscher Staatsangehöriger

"Wysow" ist die Genehmigung zur Ausreise deutscher Staatsangehöriger und deutscher Volkszugehöriger aus der früheren UdSSR und wird von den zuständigen sowjetischen Behörden von einer "Anforderung" (= Wysow) durch ihre im Bundesgebiet lebenden Angehörigen abhängig gemacht.

Das Wysow-Verfahren wird durch einen Antrag beim örtlichen Verband des Deutschen Roten Kreuzes eingeleitet. Ein "Wysow"-Formular wird nur ausgegeben, wenn der Antragsteller Unterlagen über die einreiserechtlichen Voraussetzungen (Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamts - BVA -, Einbeziehungsbescheid oder Übernahmegenehmigung) vorlegt. Die Genehmigung zur Einreise erfolgt mit Aufnahmebescheid durch das BVA, Außenstelle Gießen.

Die Gebühr für das Wysow beträgt 7 Euro.

Mitzubringende Unterlagen

  • Wysow-Antrag
  • Aufnahmebescheid
  • Personalausweis

Weiterführender Link