Beratungsstelle für Schwangerschaftskonfliktberatung
Beratungsregelung gem. §§218/219 Strafgesetzbuch
Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich für alle Beteiligten (schwangere Frau, Ärztin/Arzt, Anstifter, Gehilfe) nach § 218 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Es gelten aber mehrere Ausnahmen wie die "Beratungsregelung".
Unsere Angebote
Wir beraten Sie, wenn Sie schwanger sind und an einen Schwangerschaftsabbruch denken.
Das Beratungsgespräch ist neutral und ergebnisoffen. Es soll Ihnen helfen eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.
Sie erhalten nach dem Gespräch die für einen Schwangerschaftsabbruch notwendige Bescheinigung.
Das Beratungsangebot gilt auch für Partner, Familienangehörige und Freunde.
Wir informieren Sie über die weiteren Schritte, falls Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden und über Möglichkeiten während der Schwangerschaft und der Geburt:
Finanzielle Hilfen
- Mutterschaftsleistungen
- Kindergeld und Kinderzuschlag
- Elterngeld und Betreuungsgeld
- Stiftungsleistungen
Rechtliche Grundlagen
- Mutterschutz
- Elternzeit für Mutter und Vater
- Wiedereinstieg ind den Beruf
Weitere Themen
- Möglichkeiten der Kinderbetreuung
- Hilfen für Alleinerziehende
- weitere Themen rund um die Schwangerschaft und Kleinkindzeit
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin:
Telefon: +49 7161 202-5311 oder 202-5314
E-Mail: gesundheitsamt@lkgp.de
Vertraulichkeit
Die Beratung ist kostenlos und streng vertraulich!
Weiterführende Informationen
Datenschutz
Informationsblatt zum Datenschutz - Beratung nach dem Schwangerschaftkonfliktgesetz (158,9 KB)