Befreiung vom Rundfunkbeitrag

für Empfänger sozialer Leistungen

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann auf Antrag gewährt werden, wenn der Rundfunkteilnehmer Empfänger sozialer Leistungen ist oder wenn ein besonderer Härtefall vorliegt.

Zuständig für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Anträge auf Rundfunkbeitragsbefreiung sind u. a. auf den Rathäusern, im Jobcenter des Landkreises Göppingen oder im Landratsamt (Asyl- und Flüchtlingswesen, Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen bzw. Kreissozialamt, Lorcher Str. 6, 73033 Göppingen) erhältlich. Daneben kann im Internetauftritt zum Rundfunkbeitrag (siehe Link unten) ein Antragsformular online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Dem ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag ist der erforderliche Nachweis zum Befreiungstatbestand (Bewilligungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis) im Original oder beglaubigter Kopie beizufügen. Falls die Behörde die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt, genügt eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheides bzw. Schwerbehindertenausweises. Der Antrag ist an ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln zu schicken.

Mit Nachweis der Befreiung bzw. Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag kann auch der Sozialtarif des Telefonanschlusses bei der Telekom beantragt werden. Dies ist u. a. auch für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF möglich.

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