Rote Kennzeichen für Händler

Erläuterungen

Das rote Händler-Kennzeichen ist für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen bestimmt. Die Nummer des Kennzeichens beginnt stets mit "06" und wird keinem Fahrzeug fest zugeteilt.

Als Händler gelten unter anderem Kfz- und Teilehersteller, Kfz-Händler sowie Werkstätten. Ein rotes Kennzeichenschild darf nur für den eigenen Betrieb genutzt werden.
Die Zulassungsbehörde kann an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, -handwerker oder -händler, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, solche Kennzeichen ausgeben.

Mitzubringende Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • schriftlicher Antrag (Formular siehe unten)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (anzufordern bei der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung)
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Nachweis über mindestens fünf Stellplätze

Formulare