Punkte in Flensburg

Informationen

Für EU-Führerscheininhaber gilt, dass bei bestimmten Verstößen gegen Verkehrsvorschriften Punkte vergeben werden, die in der "Verkehrssünderkartei" des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg registriert werden.

Die Maßnahmen bei einer entsprechenden Ansammlung von Punkten sind seit dem 1. Mai 2014 neu geregelt.

Punkte und ihre Folgen

Anzahl Punkte Maßnahmen
4-5 Punkte Mit dem neuen Recht wird der Betroffene bei Erreichen von 4, aber nicht mehr als 5 Punkten schriftlich über den Punktestand informiert und gebührenpflichtig ermahnt sowie auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar* hingewiesen.

6-7 Punkte
Ergeben sich 6, aber nicht mehr als 7 Punkte so wird der Fahrerlaubnisinhaber schriftlich über den Punktestand informiert und gebührenpflichtig verwarnt sowie auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (jedoch ohne Punkterabatt!) hingewiesen.
8 u. mehr Punkte Weist das Punktekonto 8 oder mehr Punkte auf, so muss ihm die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entziehen. Eine neue Fahrerlaubnis darf dann frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss sich der Betroffene zusätzlich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen.

Punkterabatt

* Wer bei einem Punktestand von 1 Punkt und nicht mehr als 5 Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann innerhalb von 5 Jahren einen Punkt abbauen.

Das Fahreignungsseminar besteht aus seiner verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Teilnahme an diesem Seminar ist freiwillig aber kostenpflichtig. Nach Beendigung des Seminars wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, welche innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung des Seminars der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, damit bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten ein Punkt abgezogen werden kann. Maßgeblich ist hierfür der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.

Der Besuch des Seminars führt nur einmal innerhalb von 5 Jahren zu einem Punkteabzug (hierzu zählen auch ein bis zum 30.04.2014 durchgeführtes ASP-Seminar oder eine verkehrspsychologische Beratung). Für die Berechnung der Fünfjahresfrist ist das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Ein Punkteabzug ist nur bis zum Erreichen von null Punkten möglich.

Weiterführende Informationen

Neues Fahreignungs-Bewertungssystem ab 1. Mai 2014 ("Punkte")