Oldtimer-Kennzeichen

Erläuterungen

Als Oldtimer werden Fahrzeuge eingestuft, die vor mindestens 30 Jahren (taggenau) erstmals zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Für die Zulassung als sog. Oldtimer-Gutachten erforderlich. Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen hinter den Ziffern ein "H" eingeprägt.

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten der Zulassung für Oldtimerkennzeichen: Zum einen das H-Kennzeichen und zum anderen das rote 07-Kennzeichen.
Vorteil der Oldtimerzulassung ist der pauschalierte Steuersatz.

Seit 01.10.2017 ist die Zuteilung eines H-Kennzeichens mit Saison möglich.

Auf Grund der maximalen Schildergröße von 52 cm sind bei H-Zulassungen neben dem Unterscheidungszeichen "GP" und dem notwendigen "H" höchstens 5, bei "H" mit Saison höchstens 4 weitere Stellen (Buchstaben+ Ziffern) möglich. Aus Platzgründen ist daher eine Kombination mit 6 Stellen zzgl. "H" wie z.B. GP-AA 1234 H nicht möglich. Es wird gebeten dies bei der Wunschkennzeichenreservierung zu berücksichtigen.

Mitzubringende Unterlagen

  • Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Versicherungsbestätigung, Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • Hauptuntersuchungsbericht
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister- bei Vertretung: Vollmacht des Fahrzeughalters für den Beauftragten

Formulare