Kurzzeitmaßnahmen der Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe Kreissozialamt

Unsere Leistungen

Für Familien und Pflegende stellt eine Betreuung insbesondere von Menschen mit schwerer geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung zu Hause im eigenen Wohnumfeld eine hohe körperliche und psychische Belastung dar, die oftmals zu Spannungen und Konflikten in der Familie und auch zu gesundheitlichen Problemen bei den pflegenden Angehörigen führt.

Um eine vollstationäre Heimaufnahme auf Dauer wegen Überlastung und Überforderung der Angehörigen rechtzeitig entgegen zu wirken, wurde schon vor Jahren die Möglichkeit der stationären Kurzzeitunterbringung geschaffen.

Diese Maßnahme wird in den dafür zugelassenen Einrichtungen durchgeführt und dient der Entlastung der Pflegepersonen und der Vermeidung einer dauerhaften Heimaufnahme.

Kurzzeitunterbringung ist gewissermaßen „Urlaub der Familie von ihrem behinderten Mitglied“ und wird auch von der Pflegeversicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen mit einem entsprechenden Anteil gefördert. Der Landkreis Göppingen übernimmt dann in der Regel die durch die Pflegeversicherung nicht gedeckten Restkosten der Kurzzeitmaßnahme.

Je nach Einstufung in die Pflegeversicherung wird die Anzahl der Tage für Kurzzeitunterbringung unterschiedlich gewährt:

  • Pflegestufe 0 und I: bis zu 28 Tage
  • Pflegestufe II und III: bis zu 42 Tage

Voraussetzungen

Voraussetzung ist auch hier das Vorliegen einer wesentlichen geistigen , körperlichen oder Mehrfachbehinderung, das durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden muss.

Denken Sie daran, diese alternativen Angebote rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, nicht erst, wenn Sie selbst nicht mehr können.