Halterauskünfte

Hinweise

Eine Auskunft über eine/n Fahrzeughalter/in oder dessen Versicherung kann die Zulassungsbehörde erteilen, wenn triftige Gründe in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. Verkehrsunfall) vorliegen. Auskunft kann auch erteilt werden, wenn ein Fahrzeughalter einen Nachweis über die Zulassungsdauer für andere Behörden oder Versicherungen braucht.

Die Auskunft muss formlos schriftlich unter Angabe des Grundes erfragt werden. Diese Auskunft wird nach dem Straßenverkehrsgesetz erteilt und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine Auskunft beträgt 5,10 - 5,40 EUR.

Merkblatt Halterauskünfte (50,1 KB)

Zentralruf der Autoversicherer

Zur Ermittlung der gegnerischen Versicherung in Schadensfällen hilft auch der Zentralruf der Autoversicherer im Inland kostenfrei unter der Rufnummer 0800 25 026 00 weiter. Aus dem Ausland ist der Zentralruf unter +49 40 300 330 300 oder unter www.zentralruf.de zu erreichen.