Gefährliche Hunde

"Kampfhunde"

Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlichen Raum über das Halten gefährlicher Hunde

Die Eigenschaft als Kampfhund wird nach der geltenden Polizeiverordnung bei folgenden Rassen vermutet:

  • Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • sowie Kreuzungen untereinander

Verhaltensprüfung

Die Kampfhundeeigenschaft kann im Einzelfall nach Bestehen einer Verhaltensprüfung widerlegt werden.

Anträge auf Verhaltensprüfungen von Kampfhunden sind bei den Ortspolizeibehörden zu stellen.

Diese Verhaltensprüfungen werden vom Veterinäramt zentral im Landkreis nach Bedarf durchgeführt.

Widersprüche

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist als untere Verwaltungsbehörde auch Widerspruchsbehörde nach der Verordnung über das Halten gefährlicher Hunde und entscheidet über Widersprüche von Hundehaltern gegen Entscheidungen der Ortspolizeibehörde.