Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Informationen

Für das Befördern von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr, Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr oder Krankenkraftwagen, die nicht unter anerkannte Rettungsdienste fallen, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. Die Fahrerlaubnis wird längsten auf fünf Jahre erteilt.

Fahrerlaubnisinhaber(innen) der Klasse D oder D1 benötigen bei Fahrten mit Personenkraftwagen im Linienverkehr keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Voraussetzungen

  • Führerschein in Scheckkartenformat
  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens 2 Jahren (bei Krankenwagen: 1 Jahr) oder innerhalb der letzten 5 Jahre besessen hat
  • Mindestalter 21 Jahre (Krankenwagen: 19 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führungszeugnis: Belegart 0, Verwendungszweck: Fahrgastbeförderung (anzufordern beim zuständigen Bürgermeisteramt)
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens bzw. Zeugnis eines Augenarztes/einer Augenärztin
    (Gültigkeit: 2 Jahre)
    Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
    => einem Augenarzt/einer Augenärztin
    => einem Arbeits- oder Betriebsmediziner/einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    => einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
    => einem Arzt/ einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt/ einer Ärztin der öffentlichen Verwaltung
  • ärztliche Eigungunsbescheinigung
    Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, dass die Ärzte in der Regel haben. Sie können einen Arzt/ eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als 1 Jahr sein.
  • leistungspsychologisches Gutachten
    Diese Untersuchung prüft beispielsweise Ihre
    => Belastbarkeit
    => Reaktionsfähigkeit
    => Orientierungsfähigkeit
    => Konzentrationsfähigkeit
    => Aufmerksamkeitsfähigkeit
    und wird durchgeführt von einem Arzt/einer Ärztin mit der Gebietsbezeichung "Arbeitsmedizin", einem Arzt/ einer Ärztin mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder einem Arzt/einer Ärztin bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • Bei Krankenkraftwagen: Nachweis über Erste Hilfe

Den Antrag mit den notwendigen Unterlagen reichen Sie über die Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts ein.