Fahrerlaubnis auf Probe

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.

Aufbauseminar

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Verkehrsvorschriften während der Probezeit, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar vorgeschrieben. "Schwerwiegend" sind Verstöße, die in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Das Aufbauseminar besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen und zusätzlich einer Fahrprobe. Das Aufbauseminar wird von hierfür anerkannten Fahrlehrern durchgeführt.

Für den Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe, der an einem Aufbauseminar teilnehmen muss, verlängert sich die Probezeit automatisch um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.

Entzug der Fahrerlaubnis

Wird die oder der Betroffene nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut auffällig, wird sie / er von der Führerscheinstelle der Landkreisverwaltung schriftlich verwarnt. Gleichzeitig wird ihr / ihm nahegelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Verstößt sie / er nach Ablauf der Zwei-Monate-Frist erneut in schwerwiegender Weise gegen Verkehrsvorschriften, wird ihr / ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann in diesen Fällen frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erfolgen. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins.

Die Fahrerlaubnis wird außerdem auch dann entzogen, wenn die / der Betroffene der Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar während der ihm auferlegten Frist nicht nachkommt.

Ausnahmen

Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit sind Fahrerlaubnisse der Klasse AM sowie die Klassen L und T (land-oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen). Bei einer Erweiterung dieser Fahrerlaubnisklassen auf eine der anderen Fahrerlaubnisklassen wird diese auf Probe erteilt.