Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I

Erläuterungen

Ist eine Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") unleserlich geworden (z. B. versehentlich mitgewaschen), kann ein neuer Ersatzschein beantragt werden.

Mitzubringende Unterlagen

  • alte unbrauchbare Zulassungsbescheinigung Teil I
  • evtl. HU-Bericht oder hinteres amtliches Kennzeichen mit gültiger HU
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t